Keine „Zellensteuerung“

■ Anwälte der RAF-Gefangenen: Inhalt von Pohl-Brief verfälscht

Berlin (taz) - Die Anwälte der RAF-Gefangenen sind am Wochenende entschieden der These entgegengetreten, daß ihre Mandanten für Aktionen der RAF außerhalb der Haftanstalten verantwortlich gemacht werden können. In Zusammenhang mit dem tödlichen Anschlag auf den Chef der Deutschen Bank Alfred Herrhausen war der Brief des RAF-Gefangenen Helmut Pohl, der einen Schlußstrich unter den letzten Hungerstreik ziehen sollte, von vielen Seiten als „Handlungsanweisung“ und „vorgezogener Bekennerbrief“ gedeutet worden. „Der Inhalt des Briefes wird verfälscht“, schreiben die RechtsanwältInnen in einer Presseerklärung, „mit der Intention, eine direkte Handlungsanweisung der Gefangenen an die RAF zu konstruieren“. Das sei die „uralte Leier von der Zellensteuerung“ und der Versuch, die Gefangenen für Anschläge verantwortlich zu machen. Der Pohl-Brief setze sich nur mit dem letzten Hungerstreik und den Perspektiven für eine weitere Zusammenlegung auseinander. Er betone, daß die Gefangenen - notfalls auch mit einem neuen Hungerstreik

-weiter für ihre Zusammenlegung kämpfen wollten.

Der Karlsruher Bundesanwaltschaft (BAW) werfen die Anwälte vor, die aktuelle Situation auszunutzen, „um die völlige Isolierung unserer Mandanten vorzubereiten“. Ziel der BAW sei, die „wenigen Verbesserungen aus dem letzten Hungerstreik wieder rückgängig zu machen“, die Bemühungen um eine „politische Kommunikation“ mit den RAF-Gefangenen zurückzuwerfen.

wg.