Zwei Mann auf einem Fahrrad

■ Zirkusreife Akrobatik und eine Falschaussage, die (k)eine war

Zwei Mann auf einem Fahrrad bereiten der Bremer Polizei seit gut 21 Monaten arges Kopfzerbrechen.

Um die Iden des März 1988 fuhr ein doppelt bemanntes Velociped in verdächtiger Schlangenlinie gen Sebaldsbrück, hielt auf der Höhe eines Werkparkplatzes von Daimler-Benz und erregte das Aufsehen eines Werkschützers.

Einer der beiden Männer, so der Werkmann vor dem Richter, hat dann ein zweites Rad aus einem nahen Fahrradunterstell

platz geschultert und beide sind zu Fuß weitergegangen. „Diebstahl“ mutmaßte der Nachtwächter (Zeter) und alarmierte die Polizei. Die stellte fest, daß mindestens einer der beiden hoffnungslos betrunken war (1,8 Promille) und erstattete auch noch Anzeige

wegen Trunkenheit (Mordio) im Straßenverkehr.

Nur: Zur Zeit kann nicht geklärt werden, wer von den beiden Männern das Fahrrad gefahren (Mordio) und wer hinter drauf gesessen hat (Zeter).

Angeklagt wegen uneidlicher

Falschaussage war gestern der 25jährige Kfz-Mechaniker Harald H.. Er will das Fahrrad gefahren haben, sein Bekannter Marko W. habe derweil auf der Rückbank Platz genommen.

Doch der Wachmann sah das anders: H.s Kumpan Marko W. habe das Fahrrad gelenkt, H. habe auf dem Gepäckträger „roncallireife“ Akrobatik geboten. Weil der Zeuge ganz sicher ist, bekam H. nach der Einstellung des Diebstahl -Verfahrens (es war sein eigenes Fahrrad) die uneidliche Falschaussage auf den Tisch.

Auch Marko W. bestreitet, das Fahrrad gefahren zu haben. Er sei dazu viel zu betrunken gewesen. W. ist aber mittlerweile verurteilt wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, und zwar auf Grund der gleichen Zeugenaussage, die gestern auch H. belastete. So kommt das juristische Karussell richtig in Schwung:

H. als Angeklagter weist sich als Fahrer aus. W. als Zeuge bestätigt diese Aussage, der Wachmann spricht dagegen. H. wird verurteilt, worauf W. wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt wird. W. ist dann wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht und sagt aus, daß H. das Fahrrad gefahren habe, H. als Zeuge bestätigt das, Wachmann H. hält dagegen. W. würde verurteilt, H. wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt....

Damit ein Diebstahl, der keiner war, nicht zu dieser absurden Kette von Prozessen führt, haben sich die Prozeßbeteiligten darauf geeinigt, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Mark einzustellen. ma