Drogenabhängige obdachlos

■ „Alter Senator“ setzt Mieter vor die Tür / Behörde will Haus ankaufen

Die obdachlosen Drogenabhängi gen und anderen Wohnungslosen, die im Hotel „Alter Senator“ im Fedelhören eine Bleibe gefunden hatten, stehen ab 16. Dezember auf der Straße. Weil der Besitzer das Hotel umbauen und zu diesem Zweck Subventionen abschöpfen will, hat er zu diesem Termin den Pachtvertrag gekündigt. 7.000 DM hat die Pächterin jeden Monat an ihn gezahlt. 12 der 34 Zimmer - so der Sohn der Pächterin - hat die Bauaufsichtsbehörde bereits der Vermietung entzogen, weil der Zustand der Zimmer unzumutbar geworden war.

Wohin sollen nun die neuen Obdachlosen? Um akzeptable Unterkünfte wenigstens den 15 betroffenen Drogenabhängigen möglichst bald zur Verfügung stellen zu können, hat die Deputation für Soziales nach zwei Krisensitzungen den Beschluß gefaßt, ein Haus zu kaufen, in dem Drogenabhängige unterkommen können. Laut Ortsamtsleiter Heck soll die Begehung eines Objektes noch in dieser Woche stattfinden. Wenn eine positive Entscheidung fällt, könne das Haus innerhalb einer Woche bezogen werden. Ein Kauf des „Alten Senators“ war wegen der zu hohen Preisforderung des Besitzers nicht in Frage gekommen.

Neben dem Häuserkauf wurde auf den Deputationssitzungen eine Unterbringung in Eisen

bahnwaggons und Bunkern diskutiert. Diese Möglichkeiten schließt Wolfgang Golinski, beim Amt für Soziale Dienste zuständig für die Bewältigung der ärgsten Wohnungsnotlagen, jedoch aus. Er ist optimistisch, daß bald eine Lösung gefunden wird. Wenigstens die 15 Drogenabhängigen aus dem „Alten Senator“ würden in dem neuen Haus - wenn es zu einem Kaufvertrag kommt - Unterkunft finden.

Obwohl der Alte Senator bereits seit mehreren Jahren von der Sozialbehörde für die Unterbringung von Obdachlosen, Asylbewerbern und Drogenabhängigen genutzt wird, gab es keine Möglichkeit, die kurzfristige Kündigung der Räume zu verhindern. Dazu Golinski: „Es gab keinen Vertrag, die Abrechnung erfolgte auf Tagesbasis.“

Einer der Betroffenen regte sich besonders darüber auf, daß mit dem Zimmer im Senator auch der Anspruch auf Wohngeld zunächst verloren geht. Denn ohne Wohnung, so die Behördenlogik, gibt es auch kein Wohngeld. „Und ohne Geld keine Bleibe“, meint der Mann. Eine selbstorganisierte Ausweichmöglichkeit für ein paar Nächte ist also kaum finanzierbar.

Beate Ramm