WENIGER RECHTE

■ Keine Schreibmaschine für BTM-Gefangenen

Zur Zeit sitze ich in der JVA Amberg in Untersuchungshaft wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG). Nach kurzer Zeit mußte ich erkennen, daß ich weitaus weniger Rechte besitze als ein Gefangener, der wegen irgendeines anderen Deliktes in U-Haft sitzt, zum Beispiel darf ich keine Privatkleidung tragen oder erhalten. Jedem Gefangenen stehen im Jahr drei Lebensmittelpakete zu: Weihnachtspaket, Osterpaket und ein Paket, dessen Zeitpunkt der Gefangene selbst bestimmen kann. Und hier geht's schon los. Als BTM-Täter bekomme ich zwar die Paketmarken, darf mir aber von draußen nichts schicken lassen. Die Paketmarken werden mir zum Monatseinkauf gutgeschrieben und ich darf dann für ca. 50 Mark mehr einkaufen. Dies hilft mir aber reichlich wenig, da ich sowieso nicht über viel Geld verfüge.

Also bleibt mir nichts anderes übrig, als auf die mir zustehenden drei Pakete zu verzichten. Nun wollte ich mir eine Schreibmaschine von draußen reinschicken lassen mittels einer Paketmarke für eine Schreibmaschine. Ich stellte also einen Antrag auf eine Paketmarke für eine Schreibmaschine. Noch am gleichen Tag wurde mir gesagt, ein BTM-Täter darf keine Schreibmaschine von draußen erhalten. Ich muß in der JVA entweder eine kaufen oder kann mir eine Schreibmaschine gegen eine Gebühr von einer Mark täglich ausleihen.

Nun sehe ich aber überhaupt nicht ein, warum ich mir eine neue Maschine kaufen soll, da ich zu Hause ja schon zwei Schreibmaschinen habe. (...) Die Maschine wird sowieso auf etwaige Gegenstände oder Veränderungen in einem Fachgeschäft auf Kosten des Gefangenen untersucht und dem Gefangenen dann ausgehändigt. Nur weil ich wegen eines Verstoßes gegen das BTMG sitze, darf ich von draußen nichts erhalten, sondern muß mir hier in der Anstalt alles neu kaufen. Ich halte das für reine Schikane und Geldmacherei.

T.M., Amberg