Beugehaft droht wegen Frankfurter Prozeß

Eine Beugehaft gegen einen aussageunwilligen Studenten aus Berlin hat sich der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt gestern im Prozeß um den Mord von zwei Polizisten an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens vorbehalten. Der Student, der früher in der Bewegung gegen die Startbahn West aktiv war, hatte als Zeuge vor dem Senat kategorisch die Aussage verweigert. Er sollte unter anderem über Gespräche mit dem Hauptangeklagten Andreas Eichler (35) und einem mitangeklagten 31jährigen sowie über Beobachtungen im Zusammenhang mit diesen beiden Angeklagten an der Startbahn aussagen. Die Bundesanwaltschaft verzichtete allerdings ausdrücklich darauf, Beugehaft zu beantragen. Die Aussageverweigerung des Studenten sei zwar nicht gerechtfertigt, jedoch könne aus Rücksicht auf seine „persönlichen Umstände“ auf Beugehaft verzichtet werden. Der Student hatte erklärt, daß er in seinem Studium der Theaterwissenschaft „mindestens ein Semester verlieren“ würde, falls er wegen seiner Aussageverweigerung hinter Gitter müsse.