AKW-Erörterung beendet

■ Kurzer Prozeß in Mülheim-Kärlich nach dem Auszug der AKW-Gegner / Rechtsanwalt kündigt neue Gerichtsrunde an

Berlin (taz) - Einen Tag nach dem vorzeitigen Auszug der Gegner des AKWs Mülheim-Kärlich hat Verhandlungsleiter Dieter Wolf gestern die Neuauflage der atomrechtlichen Erörterung für den per Gerichtsbeschluß stillgelegten Reaktor für beendet erklärt. Alle vorgebrachten Einwendungen seien erörtert und alle Themen intensiv verhandelt worden, meinte der Regierungsdirektor des Mainzer Umweltministeriums.

Dem widersprach der Berliner Umweltanwalt Reiner Geulen, der bei der Erörterung unter anderem die Stadt Neuwied vertreten hatte. Man habe eine Vertagung des Erörterungstermins verlangt, weil sich erst nach Beginn der Anhörung herausgestellt habe, daß dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium umfangreiche neue Gutachten vorgelegen hätten, die weder während des Einwendungsverfahrens ausgelegen hatten noch den Einwendern vorgelegt worden waren. Außerdem sei während des Erörterungstermins die „zentrale Frage der Sicherheit der Anlage sowie der Strahlenbelastung der Umgebungsbevölkerung“ mit juristischen Argumenten ausgeklammert worden, betonte Geulen. Nach seiner Überzeugung liege dem Bau des Atomkraftwerks „eine unheilbar rechtswidrige Standortentscheidung“ zugrunde.

Der Anwalt, der mit der Entscheidung zur Wiederinbetriebnahme des AKWs Mülheim-Kärlich im April oder Mai 1990 rechnet, kündigte eine erneute Gerichtsrunde an. In Vertretung der Städte Neuwied und Bendorf habe er „umfangreiche Rechtsgutachten“ in Auftrag gegeben, die zur Verhinderung der Inbetriebnahme dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vorgelegt werden sollen. Er sei optimistisch, die Wiederinbetriebnahme verhindern zu können, sagte Geulen.

gero