Hausratversicherung für Übersiedler mit zwei Koffern?

Praktische Tips: Welche Versicherungen sind für Aus- und ÜbersiedlerInnen sinnvoll, welche nicht, und wer hilft, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?  ■ Ausschneiden! Kopieren! Weitergeben! Ausschneiden!

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Grundsätzliches:

Sie sollten darauf achten, nur die üblichen Jahresverträge abzuschließen, die sich verlängern, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Zwar liegt ein neues Urteil des Landgerichts Düsseldorf vor, das mehrjährige Verträge untersagt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 5.7.1989, AZ: 12083/89).

Bei eheähnlichen Gemeinschaften ist häufig nur ein Vertrag notwendig, in dem beide Personen versichert sind. Eine Zusatzprämie wird nicht erhoben. Dieses trifft für die Hausrat-, die Privat-Haftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung zu. Die zweite Person sollte immer namentlich benannt sein.

Wenn schon Versicherungen, dann sollten Sie sich an unabhängige Vermittler wenden, da diese nicht unter Druck stehen, das Produkt nur eines Versicherers vekaufen zu müssen und in der Regel die Marktübersicht haben. Auch Prämienvegleiche, wie sie z.B. bei der Stiftung Warentest veröffentlicht werden, helfen.

Welche Versicherungen sind für Aus- und

Übersiedler zunächst einmal sinnvoll?

Kfz-Haftpflichtversicherung: Eine vom Gesetzgeber vorgegebene Pflichtversicherung. Die Prämienunterschiede sind teilweise erheblich, daher sollten Sie Vergleiche anstellen.

Privat-Haftpflichtversicherung: Die wichtigste Versicherungsart. Aber Achtung: Die Prämien schwanken zwischen ca. 70 und 140 Mark jährlich bei gleichen Versicherungsbedingungen.

Auto-Schutzbrief: Da die Trabis nicht die zuverlässigsten sind, kann ein Schutzbrief im Notfall Gold wert sein. Die Versicherer bieten Schutzbriefe aber nur für nicht zu alte Fahrzeuge an (bis ca. 7-8 Jahre).

Welche Versicherungen sind für Aussiedler

zunächst überflüssig?

Kfz-Kasko: Bei der Teilkaskoversicherung (Brand, Diebstahl etc.) kann man noch unterschiedlicher Meinung sein, aber eine Vollkaskoversicherung ist für einen Trabi sicherlich überflüssig. Bevor eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird, sollte der Wert des Fahrzeugs überprüft werden, da sich beim Totalschaden (z.B. durch Brand) der Entschädigungsbetrag nach dem Wert der „Pappe“ gemäß örtlicher Marktlage richtet. Festgeschriebene Werte liegen (noch) nicht vor. Somit kann der Wert des Wagens sogar unter der vertraglichen Selbstbeteiligung liegen, d.h., daß es bei einem angenommenen Zeitwert des Trabis von 300 Mark und einer Selbstbeteiligung von 300 Mark keinen Pfennig gibt.

Kfz-Insassen-Unfall: Aus der Betrachtung der Schadensquote von teilweise unter 20 Prozent ist sichtbar, für wen diese Versicherung sinnvoll ist: nämlich für den Versicherer. Also sollten Sie die Finger davon lassen. Mitfahrende Personen (auch Familienmitglieder) sind ohnehin über die Kfz -Haftpflichtversicherung abgedeckt, auch wenn häufig gegenteiliges behauptet wird.

Rechtsschutz: Diese Versicherung kann dann sinnvoll sein, wenn Sie Fuß gefaßt haben und schon ein Arbeitsverhältnis besteht. Auch in Mietstreitigkeiten ist die Rechtsschutzversicherung oft hilfreich.

Unfall: Von dieser bei den Vertretern sehr beliebten Sparte sollten die Aussiedler tunlichtst Abstand nehmen.

Hausrat: Einem eine Hausratversicherung verkaufen, der mit zwei Koffern über die Grenze kam und noch keine eigene Bleibe hat, kann nur als kriminell bezeichnet werden.

Lebensversicherung: Besondere Vorsicht ist geboten! Vor dem Abschluß einer Lebensversicherung sollten Sie zunächst einmal Ihre BfA-Ansprüche prüfen. Außerdem sollte die Prämienzahlung für die nächsten 20 oder 30 Jahre gesichert sein. Der Abschluß einer Lebensversicherung ist sehr genau abzuwägen, da er mit einer hohen monatlichen Belastung über eine lange Laufzeit verbunden ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine BU-Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn a) die BU-Rente der BfA nicht ausreicht, b) eine Beruf ausgeübt wird und c) genügend Geld vorhanden ist, um die nicht zu unterschätzende Prämie zu zahlen.

Was ist zu tun, wenn das Kind

in den Brunnen gefallen ist?

Wenden Sie sich direkt an den Versicherer, nicht an den Vertreter. Auch bei Versicherern sitzen Menschen. Dort sollten Sie sich zuerst persönlich bzw. telefonisch an den Abteilungsleiter der entsprechenden Abteilung wenden und ihm die Situation erklären. Falls dieses nichts fruchtet, wenden Sie sich schriftlich an den Vorstand.

Wenn auch dieses ohne Erfolg ist, können Sie sich an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Ludwig-Kirch -Platz, 1000 Berlin 15, wenden. Zwar ist dieses Vorgehen nicht erfolgversprechend, da objektiv kein Vergehen eines Versicherers vorliegt, aber der Versicherer hat beim Amt einen weiteren „roten Strich“. Daher sollten Sie gleich eine Kopie Ihres Schreibens an den Vorstand des Versicherers mit der Bitte um Überprüfung der Entscheidung senden. Häufig wirkt das Wunder.

Bei Lebensversicherungen haben Sie ein Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen. Wenn diese Frist versäumt wurde, wird wahrscheinlich auch nichts geschehen, wenn Sie die Prämie anschließend nicht bezahlen, da die Lebensversicherer in der Regel auf das Einklagen der Prämie verzichten (gilt nur für Lebensversicherungen).

Wenn Ihnen eine Hausratsversicherung aufgeschwätzt wurde, obwohl kein eigener Hausstand vorhanden ist, gilt der Vertrag als nicht zustandegekommen.

Verbraucherzentralen helfen. In Berlin wurde ein spezielles Telefon für Übersiedlerberatung geschaffen (030-211 6046).

Wenn alles nicht hilft, müssen Sie den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor der nächsten Fälligkeit kündigen. Bei 10-Jahres-Verträgen sollten Sie den Vertrag unter Hinweis auf das o.g. Urteil zur nächsten Fälligkeit kündigen.

Letzter Hinweis: Versicherungen können häufig im Schadenfall sofort oder zur nächsten Fälligkeit gekündigt werden. Das würde Ihnen z.B. bei der Privat-Haftpflicht oder Hausratversicherung helfen. Zu beachten ist, daß bei einer sofortigen Kündigung nach einem Schadensfall die Prämie bis zu nächsten Fälligkeit verfallen ist. Der Autor ist Mitinhaber eines Versicherungsbüros