Gerangel um Sendelizenzen

■ Pro 7 geht in Bremen auf Sendung / Kanal 4 noch nicht

Es ging heiß her bei der Anhörung der zwei privaten Programm Anbieter Pro 7 und Kanal 4 vor dem Landesrundfunkausschuß. Er hat über die Vergabe von Sendezeiten auf dem Kanal von 3 -Sat zu entscheiden, und zwar für die Zeit täglich zwischen 24 und 18 Uhr (Pro 7) und samstags zwischen 16 und 18 Uhr (Pro 7 und Kanal 4). Beide Privatsender machten sich mit auf Bremen bezogenen Angeboten interessant: Pro 7 hat einen Vertrag mit der Bremer Wirtschaftsförderungsgesellschaft abgeschlossen, die Bremer Firmen bei der Produktion von Werbespots unterstützen will. Hierfür erhält die WFG ein Erfolgshonorar von 15% von den beteiligten Firmen. Entsprechende Absprachen sind bereits mit Nordmende und der Wilkens Silberwarenfabrik getroffen worden. Pro 7 stellt

ein Werbevolumen von 5 Millionen DM - das heißt nichts anderes, als soundsoviel Minuten Sendezeit - zur Verfügung und entscheidet über die Plazierung der Spots.

Der Kölner Kanal 4 hingegen macht von sich reden, weil er Produktionen des Bremer Filmbüros in sein Programm aufnehmen will. Das Geld für das Filmbüro (500 DM pro Sendeminute) will der Sender wiederum einnehmen, indem er Werbezeiten an Pro 7 abtritt. Soweit die Selbstdarstellung der Privatfunker bei der Anhörung durch den Rundfunkausschuß.

Auch über die Qualität des Programms mußten sich die Vertreter der Privatsender ausfragen lassen. Zu wenig Nachrichten und Aktuelles, lautete der Vorwurf aus dem Ausschuß. Da warb Sonnyboy Dr. Georg Kofler, Geschäftsführer von Pro 7, um Vertrauen. Von journalistischem Ehrgeiz, substanzieller Aufwertung, neuen Studios war die Rede. „Wir wollen zu einer echten Alternative heranreifen.“ Auf Ziehvater Leo Kirch angesprochen, hielt sich Kofler bedeckt. Die Geheimhaltung von Lieferverträgen sei das A und O im Medienwettbewerb.

Der Kölner Kanal 4, gemeinsam mit dem Bremer Filmbüro vor den Ausschuß geladen, geriet mit dem anvisierten Vertrags

partner sogleich in heftige Auseinandersetzung. Keuter von Kanal 4: „Der Vertragsentwurf des Filmbüros ist beim besten Willen keine Gesprächsgrundlage. Unsere Partner müssen einen Teil der Kosten und des Risikos mittragen und günstige Produktionen ermöglichen.“

Dazu Rechtsanwalt v. Behr für das Filmbüro: „Jeder Vertragsentwurf enthält zunächst Forderungen. Das Filmbüro braucht vor der Lizenzvergabe vor allem rechtliche Absicherung.“ Beide mußten sich den Vorwurf gefal

len lassen, sich nach ersten Entwürfen nicht ausreichend um unterschriftsreife Vertragsvorlagen bemüht zu haben. Wolfgang Schneider, Vorsitzender des Landesrundfunkausschusses frustriert: „Wir können nicht Geburtshelfer für ihre Einigung spielen.“

Im Anschluß an die Sitzung gab der Landesrunkfunkausschuß Pro 7 das Ja-Wort. Die Entscheidung über die Lizenzvergabe für Kanal 4 ist bis zur Einigung mit dem Filmbüro vertagt.

Beate Ramm