Neues Gesetz zu Katastrophenschutz

Bonn (dpa) - Der Bundesrat hat am Donnerstag der Änderung des Katastrophenschutzgesetzes mit Mehrheit zugestimmt. Damit kann es zum 1. Februar 1990 in Kraft treten. Von seiten Bremens wurde der Bundesregierung in der Ländervertretung erneut eine „unselige Verknüpfung“ von Zivil- und Katastrophenschutz vorgeworfen. Gerade angesichts der Entspannung zwischen Ost und West laufe ein neues Gesetz zum Schutz der Zivilbevölkerung im Kriegsfall der Entwicklung zuwider.