Rollstuhlfahrer für Blockade nicht belangt

Frankfurt (ap) - Ohne Strafe ist am Donnerstag der Prozeß gegen einen 34 Jahre alten Rollstuhlfahrer zu Ende gegangen, der sich nach einer Blockade der U-Bahn wegen Nötigung vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten mußte. Um für mehr Rücksicht auf Behinderte im öffentlichen Nahverkehr zu demonstrieren, hatte der Angeklagte gemeinsam mit Freunden am 27. Februar dieses Jahres einen Rollstuhl so an die U -Bahn gekettet, daß der Verkehr eine halbe Stunde lang nicht weitergehen konnte.