DM-Konten in der DDR

 ■ Mit der OST-MARK auf Du und Du

Das neue Jahr bringt auch für das Geldsystem der DDR Neuerungen. Seit 1.Januar ist DDR-Bürgern erlaubt, was bislang nur für Devisenausländer galt: Sie dürfen in der DDR auf D-Mark lautende Konten führen. Die bisher angebotenen Valuta-Anrechtskonten, über die nur in stark eingeschränktem Maße verfügt werden konnten, werden in DM-Valutakonten umgewandelt.

Wählen können die DDR-Bürger dann zwischen zwei Formen der Kontenführung: Einlagen mit täglicher Fälligkeit sollen mit 2,5 Prozent und Einlagen mit einjähriger Kündigungsfrist mit vier Prozent verzinst werden. Das Angebot liegt etwa einen halben Prozentpunkt über vergleichbaren Bankangeboten in der BRD. Anders als in der Bundesrepublik werden auch in beiden Fällen keinerlei Kontoführungsgebühren erhoben.

Diese Neuerung kann als Versuch der Modrow-Regierung interpretiert werden, den weitgehend illegalen D-Mark-Zufluß in banktechnisch geordnete Bahnen zu lenken und zu verhindern, daß DDR-Bürger in zunehmendem Maße Konten im bundesdeutschen Bankensystem führen. Da den DDR-Bürgern darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wurde, die im Rahmen des innerdeutschen Devisenfonds erworbenen D-Mark zinsbringend bei den DDR-Banken anzulegen, könnten auf diesem Wege größere D-Mark-Beträge im zentralisierten Bankensystem der DDR angesammelt und die Devisennot der Staatsbank gemildert werden.

Zausel