Innenministerkonferenz über REPs weiter uneins

■ Noch immer gibt es keine bundesweite Entscheidung darüber, ob die Schönhuber-Truppe verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder nicht

Berlin (taz) - Eine bundeseinheitliche Entscheidung darüber, ob die „Republikaner“ von den Verfassungsschutzbehörden systematisch überwacht werden sollen, kam bisher nicht zustande. Obwohl fürs Jahresende 1989 angekündigt, konnten sich die Bundesländer auch bei einer Innenministerkonferenz Anfang November nicht darauf verständigen, ob es bei Schönhubers Truppe hinreichende Anhaltspunkte dafür gebe, daß sie verfassungsfeindliche Ziele verfolge und künftig in den Verfassungsschutzberichten als rechtsextremistische Partei aufgeführt wird.

Als einziges Bundesland läßt Nordrhein-Westfalen die „Republikaner“ seit dem 4.Oktober mit „nachrichtendienstlichen Mitteln“ überwachen, das heißt unter anderem auch durch V-Leute.

Die Düsseldorfer Landesregierung begründetet ihren Alleingang damit, daß sich die Innenminister bei einer Konferenz in Eckernförde am 28.September auf keine gemeinsame Linie einigen konnten, obwohl ein Gutachten des Bundes zuvor zu dem Ergebnis gekommen war, daß „gewichtige Gründe“ für eine systematische Überwachung sprechen würden.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Düsseldorfer Alleingang nun von der Landesregierung in Schleswig-Holstein unterstützt werden. Zu einer parlamentarischen Anfrage erklärte das Kieler Innenministerium Ende Dezember, die eigene Verfassungsschutzbehörde habe „eine Reihe von Anzeichen für deutlich rechtsextremistische Tendezen“. So habe die Rechtspartei beispielsweise in ihrem Programm von 1987 NS-Verbrechen mit den Worten verharmlost: „Die Kriegspropaganda der Siegermächte ist in unsere Geschichtsbücher eingegangen, und ihre Übertreibungen und Fälschungen müssen von der Jugend weitgehend geglaubt werden.“ Die Nähe der REPs zum Rechtsextremismus lasse sich auch daran erkennen, daß ehemalige aktive NPD-Mitglieder an führender Stelle tätig seien. In einer REP-Broschüre zur Landtagswahl 1988 in Schleswig-Holstein sei nachzulesen gewesen: „Schluß mit der Überfremdung, der Fremdbestimmung und wirtschaftspolitischen Ausbeutung der Völker.“

Die Entscheidung, daß die REPs im nördlichsten Bundesland auch systematisch überwacht werden, hatten die Kieler Behörden an die von Innenminister Schäuble in Aussicht gestellte bundeseinheitliche Regelung gekoppelt. Wenn das nicht bald der Fall ist, heißt es nun, ist ein „Alleingang wie in NRW“ nicht ausgeschlossen. Das Düsseldorfer Innenministerium will mittlerweile auch bemerkt haben, „daß die Länder mehr Verständnis für unsere Überwachung haben“. Und aus der Hamburger Innenbehörde ist zu hören, daß die Entscheidung für eine systematische Überwachung der REPs unter den Experten längst gefallen ist.

Auf die bundesweite Regelung wartet auch der rot-grüne Senat in Berlin. Aber anders als seine Kollegen aus Düsseldorf und Kiel vertrat Berlins Innensenator Pätzold bei der Innenministerkonferenz Anfang November die Auffassung, daß sich die Berliner „Republikaner“ überwiegend „aus dem Reservoir der CDU“ speisen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mitteln ist für ihn daher nicht geboten. Mit dem Verweis auf die angestrebte neue Aufgabenstellung für die skandalgeschüttelte Berliner Verfassungsschutzbehörde wird in der Berliner Innenverwaltung erklärt, ihre Aufgabe müsse künftig darin liegen, die Parteispitzen dann zu verständigen, wenn dem Amt Informationen über extremistische Infiltrationsversuche vorliegen. In der Sitzung des parlamentarischen Verfassungsschutzausschusses am 14.Dezember verblüffte der SPD-Senator mit der Nachricht, daß dem Berliner Fraktionschef der „Republikaner“ solche Erkenntnisse bereits mitgeteilt wurden. REP-Fraktionschef Degen: „Nicht einmal zehn Leute sind mir genannt worden.“

Einen Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung oder gar einen Konflikt des rot-grünen Senates mit anderen SPD -regierten Ländern wollte Pätzolds Pressesprecher in der Unterrichtung Degens nicht sehen. Da das Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern nicht zu Ende geführt sei, sei es „gegenwärtig nicht möglich, in aller Öffentlichkeit das Für und Wider einer systematischen Beobachtung zu erörtern“.

Wolfgang Gast