Memmingen ohne Ende

■ Wieder Frauenarzt wegen Beihilfe zur Abtreibung vor Gericht

Memmingen (taz) - Am kommenden Dienstag steht in Memmingen erneut ein Frauenarzt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gynäkologen aus Günzburg vor, in drei Fällen Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch geleistet zu haben. Für zwei der drei Patientinnen soll der Arzt auch gleich noch Termine zum Abbruch mit Dr.Theissen vereinbart haben.

Der erneute Abtreibungsprozeß zeichnet sich durch eine Reihe von Besonderheiten aus. So wird seit langem harte Kritik am Vorsitzenden Richter dieser Verhandlung, Rüdiger Bochum, geübt. Dieser hatte im Zuge der Memminger Prozesse bereits etliche Frauen wegen Schwangerschaftsabbruchs verurteilt.

Richter Rüdiger Bochum wollte sich selbst zu dem anstehenden Verfahren nicht äußern. Anders als sein Kollege Freiherr von Castell, der vor gut einer Woche einen anderen Günzburger Frauenarzt freigesprochen hatte, hat Bochum den Strafbefehl gegen den jetzt angeklagten Frauenarzt ohne Zögern unterschrieben. Das ganze Verfahren sollte offensichtlich ohne Hauptverhandlung abgewickelt werden.

Daß es nun doch zu einer öffentlichen Verhandlung kommt, liegt an dem beklagten Frauenarzt selbst. Er hat nach eigenen Angaben Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Sein Rechtsanwalt sagte, sein Mandant bestreite energisch, Patientinnen gezielt zu Dr.Theissen geschickt zu haben. Allerdings hätte es in der fraglichen Zeit - also zwischen 1983 und 1985 - für seine Patientinnen in Günzburg so gut wie keine Chance gegeben, am dortigen Krankenhaus einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Daher hätte der Gynäkologe die Frauen abweisen und weiterschicken müssen. Das aber habe mit einer Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.

Bei der Verurteilung von Dr.Theissen zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe wurden die jetzt anstehenden drei Fälle nicht herangezogen. Sie wurden im Gegenteil (nach §154 Strafprozeßordnung) vorläufig eingestellt. Allerdings hatten schon zuvor die drei Patientinnen die Strafbefehle widerspruchslos bezahlt, um sich einen öffentlichen Auftritt vor Gericht zu ersparen. Der steht ihnen jedoch unmittelbar bevor. Sie sind als Zeuginnen für den kommenden Dienstag geladen.

Klaus Wittmann