Noriega fordert Polit-Status

■ US-Gericht nicht anerkannt / Prozeßeröffnung frühestens in einem Jahr

Miami (afp/dpa/ap) - Der gestürzte panamaische Militärmachthaber Manuel Antonio Noriega stand am Donnerstag nachmittag, weniger als 24 Stunden nach seiner Festnahme in Panama, zur Vernehmung vor dem Bundesgericht in Miami. Die Anwälte Noriegas, dem Verwicklungen in Drogengeschäfte vorgeworfen werden, bestritten die Zuständigkeit des US -Gerichts. Ihr Mandant erscheine unter Zwang. Noriega sei ein politischer Gefangener, der rechtswidrig von den Invasionstruppen festgenommen und in die Vereinigten Staaten gebracht worden sei. Der zuständige Richter wertete diese Stellungnahme als eine Unschuldserklärung.

Noriega, der am Mittwoch die Nuntiatur in Panama verlassen und sich den US-Soldaten gestellt hatte, erschien in seiner Generalsuniform vor dem Gericht. Zum Vorwurf, er habe Panama während seiner Amtszeit zu einem Umschlagplatz des internationalen Rauschgifthandels gemacht, wollte er sich nicht äußern. Noriega ist in Miami und Tampa angeklagt, Kokain geschmuggelt, für das kolumbianische Medellin -Drogenkartell Geld gewaschen und dafür mehrere Millionen Dollar Bestechungsgeld angenommen zu haben. Sollte er in allen zwölf Anklagepunkten verurteilt werden, drohen dem General bis zu 145 Jahre Gefängnis.

Noriegas Anwälte gaben sich realistisch: Sie verzichteten auf die Möglichkeit, schon in drei Tagen eine richterliche Entscheidung darüber zu erhalten, ob ihr Mandant gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt werden könne. Die Verteidiger erklärten, daß sie mindestens neun Monate brauchen, bis der Prozeß beginnen könne. Diese Zeit werden sie aller Voraussicht nach bekommen, denn das Gerichtsverfahren wird frühstens in einem Jahr eröffnet werden können. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft muß sich durch eine ganze Reihe ungewöhnlicher Rechts- und Sicherheitsfragen durchkämpfen, um ihrer Anklage eine legale Basis zu verschaffen. Gefürchtet wird auch das Vorhaben der Noriega-Verteidigung, sich Zugang zu allen Dokumenten der Nationalen Sicherheit zu verschaffen, die ihren Mandanten betreffen. Siehe Seite 9