Niedersächsische Polizeiskandale verjährt

Für die höchsten Polizeibeamten des Landes soll die illegale Zusammenarbeit mit dem Detektiv Werner Mauss ohne Konsequenzen bleiben Gegen neun niedersächsische LKA-Beamte bereitet die Staatsanwaltschaft Hannover dagegen eine Anklage wegen illegaler Abhöraktionen vor  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Die illegalen Praktiken niedersächsischer Polizeibeamter bei der Zusammenarbeit mit dem Detektiv Werner Mauss werden für die höchsten niedersächsischen Polizeibeamten ohne Folgen bleiben. Das niedersächsische Innenministerium hat gestern den Innenausschuß des Landtags in Hannover über den Ausgang der Disziplinarverfahren gegen den Leiter der Polizeiabteilung des Hauses Hans-Peter Mahn, den leitenden Kriminaldirektor Johannes Peters und gegen den ehemaligen Leiter des Landeskriminalamtes Waldemar Burghard unterrichtet, gegen die allesamt im Sommer aufgrund eines 500 Seiten starken Berichts eines Sonderermittlers dienstrechtliche Verfahren eingeleitet worden waren. Im Falle von Hans-Peter Mahn hätten die disziplinarrechtlichen Vorermittlungen eine fahrlässige Verletzung der Dienstaufsichtspflicht ergeben, Johannes Peters habe nach Auffasung des Innenministeriums in drei Fällen fahrlässig seine Dienstpflichten verletzt, erklärte gestern der niedersächsische Innenstaatssekretär Stefan Diekwisch. Diese Dienstpflichtverletzungen würden jedoch für die Beamten keinerlei Konsequenzen nachsichziehen, da die Verjährungsfrist für derlei fahrlässige Verstöße drei Jahre betrage. Eine schwerere, noch nicht verjährte Disziplinarstrafe wie Degradierung oder Entfernung aus dem Dienst käme angesicht der Vorwürfe gegen die beiden Beamten nicht in Betracht. Die Vorwürfe gegen Waldemar Burghard habe das Innenministerium aufgrund ihres geringen Gewichts nicht einmal prüfen dürfen, da dieser bereits Ruhestandsbeamter sei.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Niedersächsischen Landtag wies im Anschluß an die vertrauliche Innenausschußsitzung daraufhin, daß sich Dr. Mahn ebenso wie Johannes Peters dadurch eines Dienstvergehens schuldig gemacht habe, daß er in den Jahren 1984 bis 1985 zahlreiche rechtswidrige Lauschangriffe von Polizeibeamten in Zusammenarbeit mit Werner Mauss nicht pflichtgemäß aufklärte. Dies habe zu dem Ergebnis geführt, daß gegen den führenden Kopf der Lauschaktionen, Werner Mauss, aus Gründen der Verjährung letztlich nicht mehr habe ermittelt werden können.

Anders als Werner Mauss und die höchsten Polizeibeamten im Innenministerium sollen nun offenbar die an den Lauschangriffen unmittelbar beteiligten Polizisten doch nicht ohne eine Gerichtsverhandlung davonkommen. Das niedersächsische Justizministerium bestätigte gestern, daß die Staatsanwaltschaft Hannover gegen neun LKA-Beamte eine Anklage wegen der illegalen Abhöraktionen vorbereitet. Die Anklage soll noch in diesem Monat fertiggestellt sein. Der Prozeß muß nämlich bis spätestens Mitte 1992 abgeschlossen sein, da sonst die absolute Verjährung eintritt.