Schuß gegen Verfassungsschutz

Frankfurt (taz) - Der hessische Verfassungsschutz möge seine Arbeit sofort einstellen, fordern die Grünen im hessischen Landtag. Sie beziehen sich dabei auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1983. Darin waren der Bund und die Länder aufgefordert, die Datensammelei während einer „hinnehmbaren Übergangsfrist“ mit einer gesetzlichen verfassungskonformen Grundlage zu versehen. Dies sei, so die Grünen, bisher nicht geschehen. Sie stützten sich dabei auf den 17. Tätigkeitsbericht des hessischen Datenschutzbeauftragten Spiros Simitis. Auch er hatte auf die Überfälligkeit einer entsprechenden Gesetzesgrundlage hingewiesen. Diese sei aber „weit und breit nicht in Sicht“.

Außerdem stellen die Grünen Sinn und Zweck des Amtes überhaupt infrage. Zum einen sei zu klären, ob der Geheimdienst, der „erklärtermaßen im dunkeln wirken soll“, demokratischen Gepflogenheiten entspreche, zum anderen habe er seine Existenz bisher vor allem dem kommunistischen Feindbild und dem „kalten krieg“ zu verdanken gehabt.

hei