Bewag-Pleite programmiert

■ Vorgeschlagene Klage gegen die vom Senat genehmigte Stromtrasse wird von Rechtsberatern der Umweltsenatorin für „völlig aussichtslos“ gehalten

Eine am Donnerstag von der Bewag angekündigte Klage gegen den Senatsbescheid über eine weitgehende Verkabelung der Spandauer Stromtrasse ist nach Einschätzung von juristischen Beratern der Umweltsenatorin „völlig aussichtslos“. Sie führen dafür mehrere Gründe an, die alle in einem Gutachten genannt sind, das der Anwalt Reiner Geulen für die Senatorin Schreyer zu den mit dem Stromverbund aufgeworfenen Rechtsfragen erstattete. So wird in der im letzten November der Öffentlichkeit präsentierten Expertise festgestellt, daß es die Bewag selbst war, die lange Zeit durch eine hinhaltende Informationspolitik das Trassengenehmigungsverfahren verzögerte und verschleppte. Noch im letzten Frühjahr mußte der neue Senat um die volle Einsichtnahme in den Stromlieferungsvertrag kämpfen. Das überwiegend landeseigene Energieunternehmen hatte die entscheidenen Passagen über die mit der Preußen Elektra vereinbarten Stromlieferungspreise unverfroren geschwärzt. Außerdem war der Stromverbund seinerzeit im März 1988 in Ost -Berlin perfekt gemacht worden, ohne daß die Bewag sich vorher beim Senat absicherte. Aufgrund der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung hatte der damalige CDU -Wirtschaftssenator demzufolge gute Gründe, keine Genehmigung für eine innerstädtische Leitungstrasse zu erteilen, heißt es dazu in dem Geulen-Gutachten.

„Wenn ich Senat wäre, würde ich der Klage mit Gelassenheit entgegensehen“, meinte gestern auch der Anwalt Wolfgang Siederer, der sich aus naturschutzrechtlicher Sicht mit der Frage der von der Bewag gewünschten Freileitung beschäftigte. Die Möglichkeit, auf umweltverträglichere Trassenvarianten zurückzugreifen, sei allemal etwas, was der Senat im Rahmen der ihm obliegenden energiewirtschaftlichen Aufsichten durchsetzen könne. Wie der Bewag -Vorstandsvorsitzende Dr. Tegethoff vorgestern bekanntgegeben hatte, wird der Vorstand dem am nächsten Donnerstag auf einer Sondersitzung tagenden Bewag -Aufsichtsrat die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht vorschlagen. Da der Genehmigungsbescheid des Senats für zwei alternative Kabeltrassen mit einer Unterquerung der Havel ansonsten am 22.Januar rechtsgültig werde, wolle man die Klage nur vorsorglich erheben, erläuterte dazu Bewag-Sprecher Möller. Weil es der Bewag „nicht um ein großes Prozeßthema gehe“, solle das OVG auch gebeten werden, das Verfahren einstweilen ruhen zu lassen. Laut Möller möchte die Bewag in der veranschlagten Zeit von einem halben bis einem dreiviertel Jahr erst einmal den Umfang von Bodenverseuchungen in einem Tanklager an der Rhenaniastraße erkunden.

thok