Mildes Urteil für Frauenhändler

Vier Jahre Knast für die beiden Hauptangeklagten im Hildesheimer „Thai-Prozeß“ / Trotz Zeuginnen aus Thailand war der Frauenhandel in den meisten Fällen angeblich nicht zu klären  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Im Prozeß um den Handel mit thailändischen Frauen hat das Landgericht Hildesheim gestern über den Hannoverschen Bordellinhaber Walter A. und dessen Ex-Ehefrau Duangduan A. jeweils vier Jahre Strafe wegen Förderung der Prostitution, Menschenhandels und Zuhälterei verhängt. Wegen Frauenhandels wurden die beiden - deswegen urspünglich in bis zu 20 Fällen angeklagt - allerdings nur in jeweils einem Fall verurteilt.

Das Urteil müsse alle die enttäuschen, die sich gegen den Handel mit thailändischen Frauen einsetzten, sagte selbst der Vorsitzende der 15. Strafkammer des Landgerichts, Jürgen Gerlach, in seiner Urteilbegründung.

Für den neun Monate dauernden Großprozeß, in dem 36 ZeugInnen gehört wurden, waren erstmals in der bundesdeutschen Justizgeschichte Zeuginnen aus Thailand wieder eingeflogen worden, nachdem sie bei Razzien in den Bordellen des Ehepaars aufgegriffen und in ihre Heimat abgeschoben worden waren. Dennoch konnte in dem Verfahren der Frauenhandel nur in zwei Fällen nachgewiesen werden, da die Thailänderinnen nicht vom Ehepaar A. selbst, sondern von der thailändischen Mutter von Frau A. angeworben worden waren.

Der für eine Verurteilung wegen Menschenhandels notwendige Nachweis dafür, daß das Ehepaar A. gewußt habe, daß die thailändischen Frauen über ihre Tätigkeit in der Bundesrepublik getäuscht wurden, sei ohne zusätzliche Ermittlungen in Thailand nicht möglich gewesen, sagte Richter Gerlach in der Urteilsbegründung. Solche erneuten Ermittlungen hätten aber den zeitlichen Rahmen des Prozesses gesprengt.

Freigesprochen wurde Walter A. auch von dem Vorwurf der Vergewaltigung in zwei Fällen. Für die nachgewiesenen Fälle des Frauenhandels verhängte das Gericht gegen die Eheleute jeweils eine Strafe von zwei Jahren. Mit jeweils dreieinhalb Jahren bestrafte die Kammer die Zuhälterei und die Förderung der Prostitution durch die Eheleute in 28 Fällen, wobei strafverschärfend zu Buche schlug, daß auch Frauen unter 21 Jahre in den Bordellen arbeiteten. Sie seien von den Eheleuten in völliger Abhängigkeit gehalten worden, hieß es im Urteil.

Der Haftbefehl gegen Duangduan A. wurde aufgehoben, da das Gericht nach zwei Jahren Untersuchungshaft den Rest der Strafe zur Bewährung aussetzte. Für Walter A. empfahl das Gericht eine Haftentlassung nach zwei Jahren. Diehannoversche Ausländerbehörde hat gestern bereits die Abschiebehaft für die Thailänderin durchgesetzt.