BGH: Wehrsold genügt

Karlsruhe (dpa) - Wehrpflichtige Soldaten haben in der Regel gegen ihre Eltern keinen Anspruch auf Unterhalt. Der vom Bund gezahlte Wehrsold sowie seine sonstigen Leistungen seien so umfassend, daß auch Söhne gutverdienender oder vermögender Eltern gegen diese keine ergänzenden Unterhaltsanspruch geltend machen könnten, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes.