VW-Devisenhändler frei

■ Devisenhändler Jünger gesteht ein „schweres Vergehen“

Braunschweig (dpa) - Im Prozeß um den VW-Devisenskandal sitzt jetzt keiner der fünf Angeklagten mehr in Untersuchungshaft. Die sechste große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig verfügte am Mittwoch, dem dritten Verhandlungstag, nach 26 Monaten die Aussetzung des Haftbefehls gegen den Hauptangeklagten Hans-Joachim Schmidt (40). Der Devisenhändler muß allerdings eine Million Mark als Kaution hinterlegen.

Nachdem Schmidt bereits in der vergangenen Woche zugegeben hatte, die Volkswagen AG durch betrügerische Devisengeschäfte um rund 377 Millionen DM geschädigt zu haben, räumten dies am Mittwoch - mehr oder weniger - auch die anderen vier Angeklagten ein. Der ehemalige Chefdevisenhändler von VW, Burkhard Junger (42), sagte, er sei sich „eines schweren Vergehens bewußt und stehe zu Recht vor Gericht“. Er bestritt aber energisch, in einem Frankfurter Zivilprozeß zwischen VW und der Ungarischen Nationalbank einen Meineid geleistet zu haben. Auch „Abschöpfungsgeschäfte“ zu Lasten von VW von rund acht Millionen Mark will Junger, wie Schmidt, nicht begangen haben. Vielmehr habe er, „wie in der Branche üblich“, Privatgeschäfte gemacht.