Neues Polizeigesetz

■ SPD und FDP verabschiedeten neues Polizeigesetz / Humanistische Union sieht es „einseitig zugunsten der Polizei“

Düsseldorf (taz) - Der Düsseldorfer Landtag hat gestern mit den Stimmen von SPD und FDP eine Polizeigesetznovelle verabschiedet, in der eine Reihe von neuen Vorschriften zum Datenschutz und zum Einsatz von Under-cover-Agenten verankert sind. Die Novellierung geht unmittelbar auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 1983 zurück.

Innenminister Herbert Schnoor, die SPD und die FDP-Fraktion sehen in dem neuen Gesetz eine Verbesserung des Datenschutzes, weil die Polizei künftig nicht ohne Grund Personendaten sammeln dürfe. Tatsächlich verbietet das Gesetz das Sammeln von Daten - zum Beispiel über „besondere Verhaltensweisen“ wie Homosexualität oder über Krankheiten nur dann, wenn keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat vorliegen. Die Vielzahl von Ausnahmeregelungen und eine „komplizierte Verweisungstechnik im Gesetz“ führen nach Auffassung des Berliner Rechtsprofessors Heinz Wagner, Kommentator des bisherigen NRW-Polizeigesetzes, in der Praxis allerdings dazu, daß es „kaum etwas gibt, was die Polizei im informationellen Bereich nicht darf“. Zwar seien im Gesetz „Gegenrechte“ der Bürger festgeschrieben, diese jedoch praktisch „kaum durchsetzbar“.

Ähnlich kritisiert die Humanistische Union die Novelle: Die Abwägung zwischen den Effektivitätswünschen der Polizei und den Grundrechten der BürgerInnen sei „einseitig zugunsten der Polizei ausgegangen“. Die NRW-Grünen werten das neue Gesetz als „wenig geeigneten Versuch“, Datenschutz und Poilzeiarbeit zu verbinden. Tatsächlich erlaube das Gesetz der Polizei, „ihre Tätigkeit weit in den Bereich der Observation“ vorzuverlagern.

Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung des Einsatzes von V -Leuten auf fünf Jahre sei nichts weiter als „gesetzgeberische Kosmetik“. Die NRW-CDU lehnt das Gesetz dagegen ab, weil der Datenschutz darin zu überbetont sei und eine Regelung zum sogenannten „finalen Rettungsschuß“ fehlt.

J.S.