Oppositon will neues Gengesetz

SPD und Grüne sehen sich durch eine Sachverständigenanhörung in ihren Vorbehalten gegen das Gentechnikgesetz bestätigt / Lange Mängelliste / Grüne rufen zum Widerstand auf  ■  Aus Bonn Gerd Nowakowski

Einen neuen Entwurf für ein Gentechnikgesetz haben SPD und Grüne zum Abschluß einer dreitägigen Expertenanhörung verlangt. Beide Oppositionsparteien zogen ein vernichtendes Fazit des Gesetzentwurfs und listeten eine Vielzahl von schwerwiegenden Mängeln auf, die von den 64 Sachverständigen bloßgelegt wurden. Die SPD werde dem jetzigen Gesetz nicht zustimmen. Die Grünen kündigten ihre Unterstützung von bundesweiten Aktionstagen gegen das Gesetz an.

SPD und Grüne kritisierten die fehlende Anpassung an die EG -Richtlinien, die verfassungsrechtlich problematische Beschränkung der Länderkompetenz bei den Genehmigungsverfahren sowie fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen, Risiko- und Notfallvorsorge. SPD-MdB Catenhusen monierte, daß der Gesetzentwurf keine Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffe. Notwendig sei eine generelle Öffentlichkeitsbeteiligung am Genehmigungsverfahren. Die Bundesländer sollen sowohl die Genehmigungsverfahren für Produktionsanlagen als auch für Forschungsvorhaben durchführen, wünscht die SPD. Vorstellbar sei eine Übergangsfrist im Gesetz, damit die Bundesländer die notwendigen Kompetenzen aufbauen könnten, sagte Catenhusen. Bislang will die Bundesregierung Forschungsvorhaben zentral genehmigen. In der Zentralen Genehmigungskommission (ZKBS) sollen nach dem Wunsch der SPD mehr gesellschaftliche Gruppen vertreten sein; ein „Unterbau“ der bisherigen Lobbytruppe der Gentechnik soll effektivere und transparentere Entscheidungen sicherstellen.

Die Grünen stellten klar, daß sie an einer baldigen gesetzlichen Regelung interessiert seien, die aber den Schutz von Bevölkerung und Umwelt in den Mittelpunkt zu stellen habe. Die Vielzahl von „Leerstellen“ im Gesetz sogar ein „gentechnisch manipulierter Gegenstand“ werde nicht definiert - sei ein Verfassungsverstoß. Unverzichtbar für die Grünen: Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Lebewesen, Verbot der Forschung an biologischen Waffen, Prüfung von Produktionsalternativen und Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen am Genehmigungsverfahren. Eine bloße Anmeldung, wie es für die unterste Sicherheitsstufe geplant ist, sei abzulehnen. Die Grünen schließen eine Verfassungsklage nicht aus, wenn das Gesetz in seiner derzeitigen Form verabschiedet wird. Dazu brauchen sie im Bundestag die Stimmen der Sozialdemokraten.