Hungerstreik als Solidaritätsaktion

■ Fünf RAF-Gefangene wollen die „Wiederzusammenlegung“ in spanischen Knästen unterstützen

Berlin (taz) - Mit einem befristeten Hungerstreik wollen Gefangene aus der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) und anderen militanten Gruppen den Hungerstreik in spanischen Gefängnissen unterstützen. Die RAF-Gefangenen Ingrid Barabaß, Gisela Dutzi und Eva Haule haben zusammen mit Gabi Hanka und Siggi Happe, die wegen eines Anschlages auf die Frankfurter Börse während des letzten RAF-Hungerstreikes inhaftiert sind, für heute einen einwöchigen „Solidaritätshungerstreik mit den Gefangenen aus PCE(R) und Grapo“ angekündigt.

Der Hungerstreik in Spanien begann am 30. November letzten Jahres mit dem Ziel einer „Wiederzusammenlegung“. 34 der 51 Hungerstreikenden werden nach nunmehr 53 Tagen ohne Nahrung stationär behandelt. Sechs von ihnen drohen in den nächsten Tagen ins Koma zu fallen. In der spanischen Öffentlichkeit hat sich eine Kontroverse um eine mögliche Zwangsernährung entwickelt. Ein Teil der zuständigen Richter hat sich dagegen ausgesprochen. Dem Vernehmen nach erwägt die Regierung in Madrid, eine Zwangsernährung nun per Dekret anzuordnen. Mit ihrer Aktion wollen die Inhaftierten durchsetzen, daß ihre Verlegung in verschiedene Haftanstalten des Landes zurückgenommen wird. Nach einem Hungerstreik im Jahr 1981, bei dem einer der Teilnehmer starb, wurde mit der früheren Regierung Soares eine Zusammenlegung vereinbart. Diese machte die sozialistische Regierung 1987 rückgängig.

Zur Begründung ihrer Solidaritätsaktion erklärten die in Frankfurt inhaftierten Frauen: „Die Gonzales-Regierung hat seit drei Jahren systematisch die Gefangenenkollektive zerstört und begonnen, ein Isolationsregime nach BRD-Muster einzuführen.“ In der Erklärung werden die „Linke, der Widerstand und alle, die für die internationalen Menschenrechte kämpfen“ zur „solidarischen Aktion“ aufgefordert. Sie seien sich „sicher“, heißt es am Ende, daß nach der Beendigung des einwöchigen Streikes andere Gefangene „diese Initiative weiterführen“.

wg