Schutzzonen für Wasserwerke

Alle Berliner Wasserwerke sollen bis Ende 1991 mit einer neuen verbesserten Schutzzone ausgestattet sein. Der Senat beschloß gestern, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Die neuen Rechtsverordnungen lösen altes alliiertes Recht von 1946 ab, das den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Die neue Schutzzone um die Wasserwerke soll von bisher 500 Meter auf etwa zwei Kilometer ausgedehnt werden. Je weiter man sich dem Brunnen nähert, desto schärfer werden die Verbote. Untersagt ist zum Beispiel das Autowaschen oder Parken auf unbefestigtem Gelände. In einem Zehn-Meter -Umkreis der Brunnen soll die Bodenschicht möglichst unberührt bleiben, heißt es in der Vorlage.