Anklage gegen Atomschieber erhoben

■ Auch Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz im Klagevorwurf

Hanau/Bonn (taz) - Wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz sowie Steuervergehen hat die Staatsanwaltschaft Hanau jetzt gegen mehrere Personen aus dem Umfeld der Gelnhausener Atomtech-Firmen NTG und PTB Anklage erhoben. Die Atomalien -Händler werden beschuldigt, hochsensitive und daher genehmigungspflichtige Nuklear-Komponenten wie etwa Spezialmetalle zur Herstellung von Brennstäben und eine Tritium-Gewinnungsanlage illegal nach Pakistan verschoben und damit Exportbestimmungen verletzt zu haben.

Auch Südafrika und Indien standen auf der Kundenlistze der Firmen. Alle diese Staaten haben den Atomwaffensperrvertrag bis heute nicht ratifiziert. Da die nach Pakistan gelieferte Tritium-Anlage nach Ansicht eines Gutachters eindeutig militärischen Zwecken dient, ermittelten die Staatsanwälte in Hanau auch wegen Verletzung des Kriegswaffenkontrollgesetzes.

Mitbeschuldigt sind neben Mitarbeitern der NTG und PTB auch ein Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts Garching, der als Tritium-Experte technisches Know-how beigesteuert hatte, sowie ein Mitarbeiter der Degussa, der die geschäftlichen Kontakte arrangiert hatte.

Die Anklageerhebung bestätigte gestern einer der Beschuldigten der taz. Der Prozeß soll im kommenden Herbst beginnen.

Theuer