Riskant wird's, wenn der Kunde „Stillhalter“ spielt

Eine kleine Einführung in Optionsgeschäfte: Wie an steigenden und fallenden Kursen verdient oder verloren werden kann  ■ Mit der SPEKULATION auf du und du

Frankfurt (taz) - Wer eine Option kauft, kauft Zeit, ein Recht mit Verfallsdatum. Der Verkäufer, Stillhalter genannt, gewährt bis zu diesem Zeitpunkt das Recht, die Option jederzeit auszuüben. Das heißt, daß er eine bestimmte Aktie zu einem festen Preis, dem Basispreis, kaufen oder verkaufen kann, je nachdem, für welchen der beiden Optionstypen er sich entschieden hat.

Ein Call (Kaufoption) für die Aktie A, Basispreis 100 DM, gewährt dem Spekulant X das Recht, innerhalb der Laufzeit diese Aktie für 100 DM zu kaufen, ein Put (Verkaufsoption), sie zu diesem Betrag zu verkaufen. Für dieses Recht zahlt der Käufer der Option dem Stillhalter eine Prämie von z.B. 2 DM, den Optionspreis. Steigt der Kurs der Aktie, kommt der Call „ins Geld“: bei einem Kurs von 102 Mark ist die Option gerade „am Geld“, bei einem Kurs von 110 Mark beträgt ihr „innerer Wert“ 8 DM.

Wer jetzt noch einen Call zum Basispreis 100 DM kaufen möchte, muß dem Stillhalter als Optionsprämie schon 10 DM bezahlen. Spekulant X, der die Option für 2 DM gekauft hat, könnte langsam ans Verkaufen denken, denn er hätte einen Gewinn von 8 DM, 400 Prozent.

Das Prinzip des Optionsgeschäfts ist diese hohe Übersetzung: Schon kleine Bewegungen bei der Aktie wirken sich auf den Wert der Option extrem aus. Hätte Herr X für 100 DM eine Aktie gekauft, könnte er nach der Kurssteigerung von 10 Prozent 10 DM einstreichen. Hat er für die gleichen 100 Mark einen Kontrakt von 50 Optionen a 2 DM gekauft, beträgt sein Gewinn 400 Mark.

Fällt nun die Aktie A während der Laufzeit unter den Basispreis von 100 DM oder hält sie sich auf diesem Niveau, wird die Kaufoption wertlos: Spekulant x muß die 2 DM, die er dem Stillhalter bezahlt hat, als Verlust abbuchen. Und wird sich ärgern, daß er keinen Put gekauft hat: Denn eine solche Verkaufsoption würde, wenn die Aktie auf 90 DM gefallen ist, 400 Prozent Gewinn abwerfen.

Trotz dieser gewaltigen Gewinnchancen ist das Risiko für Spekulanten wie X beschränkt: er kann nie mehr verlieren als seinen Einsatz. Dem Superzocker Y hingegen ist das ein bißchen zu lasch, er weiß genau, daß wie im Spielcasino beim Optionsgeschäft 80 Prozent aller Geschäfte zugunsten der Bank, des Stillhalters, ausgehen. Er entschließt sich deshalb, „short“ zu gehen - selbst den Stillhalter zu spielen.

Dann verkauft er Optionen und verpflichtet sich, zum Termin die Aktien A zum Basispreis zu liefern bzw. aufzukaufen. Das Risiko der „short position“ ist ungleich größer, der Zocker Y kann weit mehr verlieren als die Prämie, die er vom Spekulanten X kassiert. Er muß ihm 50 Aktien A für 100 DM verkaufen, auch wenn der Kurs bereits bei 110 liegt. Während X nie mehr als seine 2 DM Einsatz verlieren kann, ist das Verlustrisiko für Y nach oben offen: Explodiert der Aktien -Kurs, etwa wegen eines Aufkaufgerüchts, auf 150 Mark, stehen den 100 DM Prämieneinahmen satte Kosten von 2.500 DM gegenüber.

Um ihre Kunden nicht um Haus und Hof zu bringen, haben die Banken deshalb die Einsätze am Spieltisch „DTB“ limitiert: Wer Stillhalter spielen will, muß entweder das Aktienpaket, das er „veroptioniert“, im Depot haben oder Sicherheiten in bar hinterlegen und zuvor einen Vermögensnachweis erbringen. Auch der Spielleidenschaft des einfachen Optionskäufers wurde ein Riegel vorgeschoben: Nur maximal zehn Prozent ihres Ersparten will man die Privatkunden ins Call- und Put -Casino tragen lassen. Freilich zu recht happigen Gebühren: neben der DTB-Bearbeitungsabgabe von 7 DM pro Kontrakt (auf 50 Aktien) werden bei der Dresdner Bank mindestens 135 DM pro Auftrag fällig, die Deutsche Bank kassiert 100 DM plus 1 Prozent vom Prämienwert. Nur die Commerzbank zielt auf breitere Kundschaft und will nur 25 DM in Rechnung stellen.

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