NRW leistet Polizeihilfe für Guatemala

SPD-Abgeordneter weist auf Menschenrechtsverletzungen und will Antwort von der Rau-Regierung / Langzeitberater aus NRW  ■  Von Walter Jakobs

Düsseldorf (taz) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung beteiligt sich im Rahmen eines Programmes der Bundesregierung seit 1986 an der Hilfe für die guatemaltekische Polizei, die nach den Worten des SPD -Landtagsabgeordneten Albert Klütsch „mitverantwortlich ist für die Mörderbanden, die gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden“. Während die Bonner SPD-Fraktion das Hilfspr0gramm wegen der Verwicklung der Nationalpolizei in viele Mord-, Folter- und Verschleppungsfälle noch im Juni 1989 ablehnte, ist ein NRW-Polizeibeamter „als Langzeitberater in der Ausbildung der Polizeikräfte Guatemalas seit Beginn am Polizeihilfeprogramm der Bundesregierung beteiligt“, und außerdem „werden guatemaltekische Polizeikräfte an der Polizeiführungsakademie in Hiltrup geschult“. Das geht aus einer kleinen Anfrage des SPD-Abgeordneten Albert Klütsch an die NRW-Landesregierung hervor.

Seit zwei Jahren korrespondiert Klütsch erfolglos mit dem Düsseldorfer Innenministerium. Immer wieder wurde er mit dem Hinweis abgewiesen, daß Erkenntnisse über eine Mitverantwortung der guatemaltekischen Polizei an Menschenrechtsverletzungen nicht vorlägen.

Ursprünglich war die Polizeihilfe als Hilfe zum Aufbau einer „demokratischen Polizei“ gedacht. Spätestens seit dem Putschversuch im Mai 1988 ist dieses Projekt jedoch gescheitert. Damals wurde auf Druck der Streitkräfte Innenminister Rodil, der die Polizei demokratisieren wollte, gefeuert, ein „Zivilverteidigungssystem“ eingeführt und die Polizei der direkten Kontrolle des Militärs unterstellt.

„In der Folge dieses Ereignisses“, so schreibt Klütsch in seiner Anfrage, „berichten die Vereinten Nationen, American Watch sowie amnesty international vermehrt von Mord, Folter und Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte des Landes.“ Zu den „Sicherheitskräften“ zählt auch die Nationalpolizei, deren Beteiligung an Mord und Verschleppung auch schon in mehreren Gerichtsprozessen nachgewiesen werden konnte. Der Kommandant der Nationalpolizei in der Stadt Quetzaltenango, Catalino Valiente Alonso, wurde wegen solcher Verbrechen schon 1987 zu 30 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Klütsch will von seinen Genossen in der Regierung nun wissen, „welchen Einfluß“ die Berichte von Menschenrechtsorganisationen und die Haltung der SPD -Bundestagsfraktion auf die Regierungspraxis in NRW eigentlich noch haben und im welchen Umfang die Polizeihilfe 1990 fortgesetzt wird.