Hacker-Aussagen nicht verwerten

Celle (dpa) - Die früheren Aussagen des wahrscheinlich durch Selbstmord ums Leben gekommenen Computer-Hackers Karl Koch sind nach Ansicht der drei Verteidiger im sogenannten Hacker -Prozeß vor dem Oberlandesgericht Celle nicht verwertbar. Die Anwälte der drei wegen Spionage für den sowjetischen Geheimdienst KGB angeklagten Mitglieder des „Chaos Computer Clubs - Leitstelle 511“ stellten den Antrag, die Aussagen Kochs nicht als Beweismittel gegen ihre Mandanten zu verwerten, weil Koch während seiner Vernehmungen im BKA unter psychotischen Angstzuständen gelitten habe.