Wohnungswahl beschränkt

■ Behörde zahlt Übersiedlern nur die zugewiesene Unterkunft

Hamburg (ap) - ÜbersiedlerInnen aus der DDR, denen von den Behörden eine Unterkunft zugewiesen wird, wird auch nur diese Unterkunft bezahlt. Das Hamburger Verwaltungsgericht lehnte gestern den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Sozialbehörde der Hansestadt ab, mit der ein Ehepaar aus der DDR die Behörde verpflichten wollte, für die Unterbringung in einer Pension zu zahlen. Die ihnen zugewiesene Unterkunft auf einem Wohnschiff hatten die beiden nicht in Anspruch nehmen wollen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte sich das Ehepaar die Pension bereits vor der Übersiedlung gesucht und war davon ausgegangen, daß die Kosten dafür übernommen würden. Die Behörde lehnte dies jedoch ab. Die Frage, ob das Ehepaar die Einweisung auf das Wohnschiff als „unzumutbar“ ansehe, sei in dem Verfahren nicht zur Sprache gekommen, sagte der Gerichtssprecher.