Flughafen - Erweiterung bleibt Lex MBB

■ Erweiterung ohne Planfeststellungsverfahren begonnen

Die Klagen über die Flughafen-Politik des Bremer Senats nehmen kein Ende. Die Lex MBB, die Verlängerung der Startbahn für den Transport des Airbus-Flügels nach Toulouse, beschäftigen nunmehr bereits zwei Verwaltungsgerichte. Mehr als 100 Familien, allesamt Flughafenanrainer aus der Nachbargemeinde Stuhr, haben gegen den Planfeststellungsbeschluß zur Verbesserung der Sicherheit des Flughafens beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg und gegen den Planfeststellungsbeschluß zur Verlängerung der Startbahn beim Oberverwaltungsgericht Bremen Klage erhoben. In beiden Fällen ist noch nicht entschieden worden, auch wenn die Bauarbeiten „zügig voranschreiten“, wie ein direkter Flughafen-Anwohner gestern der taz mitteilte.

Um die Startbahn für den Super-Guppy um die notwendigen 300 Meter gen Osten zu verlängern, hatte der Bremer Senat Ende letzten Jahres Recht brechen müssen. Im Jahre 1980 hatte der Bauer Wähmann ein Grund

stück in unmittelbarer Flughafennachbarschaft an den Senat abgegeben und im Gegenzug die Zusicherung erhalten, daß die Startbahn nicht erweitert wird. Von diesem im Grundbuch schriftlich verbrieften Recht der Familie Wähmann, dem Senat jeglichen Zubau zu untersagen, wollten Wedemeier und Kunick im November nichts mehr wissen. Sie teilenteigneten Wähmann kurzerhand durch eine amtliche Bekanntmachung.

Nach dem Motto „Heute so, morgen so“ handelt offensichtlich nun auch die niedersächsische Seite. Die Hälfte der MBB -Startbahn liegt auf dem Gebiet des benachbarten Bundeslandes. Seit geraumer Zeit wird dort gebaut. Der Wendehammer am Ende der 300-Meter-Piste, dort wo der Airbus -Transporter künftig drehen soll, ist bereits ausgebaggert worden. Ohne daß die zuständige Bezirksregierung Hannover das vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren eingeleitet hätte, wie die Anrainer erstaunt feststellten.

anh