Wahlrecht für Übersiedler

Hannover (ap) - Übersiedler aus der DDR sind in der BRD wahlberechtigt, wenn sie hier seit mindestens drei Monaten eine Wohnung haben. Dagegen können in der DDR lebende Bürger weder an der Bundestagswahl noch an Landtags- oder Kommunalwahlen in der BRD teilnehmen.