Rot-grünes Licht für Arbeitsweltforschung

■ Kooperationsabkommen zwischen TU und DGB soll endlich in die Praxis umgesetzt werden / Hickhack zwischen Senatsverwaltungen zu Ende?

Noch zu Zeiten des verblichenen CDU/FDP-Senats war mit dem Ende 1988 geschlossenen Kooperationsabkommen zwischen der Technischen Universität und dem Berliner DGB alles auf dem besten Weg. Nach dem Wechsel zu Rot-Grün schien die Einrichtung des Kooperationsbüros an der TU, in der zwei Mitarbeiter das Abkommen mit Leben erfüllen sollten, dann nur noch eine Formfrage zu sein. Doch auch ein Jahr später lassen konkrete Ergebnisse auf sich warten.

Zur Erinnerung: Die TU und der Berliner DGB haben eine zunächst auf fünf Jahre befristete Kooperation vereinbart. Hand in Hand mit der arbeitenden Klasse will die TU verstärkt Probleme der Arbeitnehmer und der Arbeitswelt mit wissenschaftlicher Kompetenz angehen. Damit die Suche der Gewerkschafter nach wissenschaftlichem Sachverstand an der für Außenstehende unübersichtlichen TU auch an die richtige Adresse gelangt, wurde vereinbart, diese Kooperationsaufgabe zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern zu übertragen.

Eine dieser Stellen wird über den TU-Haushalt finanziert. Die Finanzierung der zweiten Stelle soll, dies hatte der damalige CDU-Wirtschaftssenator Pieroth zugesagt, aus dem Haushalt des Wirtschaftssenates bezahlt werden. Und hier hakt es bis heute. Durch umfangreiche Neuzuordnungen innerhalb der Senatsverwaltungen ist die sachliche Zuständigkeit nach vielerlei Hin und Her, dies ergaben Recherchen der taz, mittlerweile bei der Senatsverwaltung für Verkehr und Arbeit gelandet. Die Finanzmittel allerdings stehen weiterhin im Haushalt des Wirtschaftssenators. Im DGB trauert man mittlerweile der Entscheidungsfreudigkeit Pieroths nach. Unter dessen Regie, erinnert man sich wehmutsvoll beim DGB, wurden einmal getroffene Beschlüsse zügig umgesetzt. Der jetzige Senat dagegen zeichne sich vor allem durch Kompetenzwirrwarr und mangelnde Entscheidungsfreudigkeit aus. Nun scheint sich aber nach Auskunft der Senatsverwaltung für Wirtschaft der Zuständigkeitsdschungel etwas gelichtet zu haben. Sollten die Staatssekretäre der beiden zuständigen Senatsverwaltungen grünes Licht geben, könne die Stelle innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stehen. Die Finanzmittel jedenfalls sind bereits bis ins nächste Haushaltsjahr im Etat des Wirtschaftssenators festgeschrieben.

thol