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Acht angeklagte Kurden frei

Düsseldorf (dpa) - Im sogenannten Kurden-Prozeß plant der 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts offenbar, mehrere Angeklagte aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Dies wurde am Mittwoch, dem 30. Verhandlungstag, im Rahmen eines Befangenheitsantrags gegen den gesamten Senat bekannt. Wie der Verteidiger eines der Angeklagten vor Gericht erklärte, hätten am Dienstag nach der Verhandlung Gespräche zwischen Richtern, Verteidigern und Bundesanwälten stattgefunden, in denen es um Modalitäten einer Freilassung von acht Kurden gegangen sei. Dabei sei auch über mögliche Kautionszahlungen gesprochen worden.

Der Befangenheitsantrag resultierte aus der Weigerung des Vorsitzenden Richters Jörg Winfried Belker, den sofortigen Antrag mehrerer Verteidiger zuzulassen, einen vom Gericht gestellten Kollegen von seiner Pflichtverteidigung zu entbinden. Dieser habe, so der Vorwurf, bei den Verhandlungen über die Kaution eines Angeklagten angeregt, das Geld solle aus der Kasse der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gezahlt werden.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder einer terroristischen, in der Bundesrepublik agierenden PKK-Teilorganisation zu sein. Sie sollen an Mord und Bestrafungsaktionen gegen abtrünnige PKK-Mitglieder teilgenommen haben.

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