Zweitregister diskriminiert

Das Zweitregister in der deutschen Seeschiffahrt, das die Beschäftigung von ausländischen Seeleuten nach dem deutlich niedrigeren Heuertarif ihres Heimatlandes ermöglicht, diskriminiert Besatzungsmitglieder wegen ihrer Herkunft und stört nachhaltig den Betriebsfrieden auf Schiffen unter deutscher Flagge. Das hat das Arbeitsgericht Bremen gegen die Bremer Reederei Sloman Neptun Schiffahrts AG festgestellt. Zugleich hoben die Richter die Einstellung von acht philippinischen Seeleuten sowie die Umgruppierung eines Schiffmechanikers zum Bootsmann auf dem Gas tanker „Zetagas“ auf.

dpa