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Keine Paßstempel mehr

■ DDR stimmt Vereinfachung der Abfertigung im Transitverkehr zu / Kfz-Schein muß nicht mehr vorgelegt werden / Ordnungsstrafen auch in Ostmark bezahlbar

Am Transit wird in Zukunft nur noch sehr wenig Transit sein. Denn die DDR hat, wie auch Bundessenatorin Heide Pfarr gestern bestätigte, weitgehende Erleichterungen im Transitverkehr zugesagt. In eine neugestaltete Zählkarte werden künftig nur noch die Personenzahl und der Fahrzeugtyp eingetragen, auf die Vorlage des Kfz-Scheines wird ganz verzichtet. Reisepässe werden nicht mehr gestempelt. Den Personalausweis lassen die DDR-Behörden aber als Reisedokument weiterhin nicht zu.

Die Volkspolizei will durch verkehrslenkende Maßnahmen die Nutzung der vier zusätzlich geöffneten Übergänge sicherstellen und dort „eine spurorientierte Wegweisung für die einzelnen Verkehrsarten schrittweise“ einführen. Die seit Öffnung der Grenzen üblichen Staus könnten damit besser vermieden werden.

Bei Verdachtskontrollen werden künftig den Betroffenen die Gründe dargelegt. Bundesregierung und Senat werden auch über Zurückweisungen im Transitverkehr durch namentliche Nennung der Personen unterrichtet. Die Bezahlung von Ordnungsstrafen erfolgt weiterhin sofort in D-Mark oder durch Überweisung. Eine Zahlung in DDR-Mark an Ort und Stelle ist aber möglich, wenn Reisende „anläßlich dieser Fahrt“ in einer Filiale der Staatsbank am Übergang getauscht haben und dies belegen können.

Bereits zum 1. Februar hat die DDR angeordnet, daß im Transitverkehr „Klein- und Heimtiere“ nicht mehr angemeldet werden müssen, also auch keine Gebühren zu bezahlen sind. Diese Änderung sollte auch bald auf den Güterverkehr bezogen werden, forderte Frau Pfarr. In die Expertengespräche über Verbesserungen im Güterverkehr sollte aus Sicht des Senats der Gedanke einer gemeinsamen Zollabfertigung eingezogen werden.

Außerdem soll es demnächst eine Senkung von Gebühren für das Mitführen von Funkgeräten im Transit geben. Die Frage wird zur Zeit von den beiden Postministerien diskutiert.

dpa / taz

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