NRW: Aufklärungsquote bei Sexualdelikten erhöht

■ Innenminister lobt gute Zusammenarbeit mit Frauenhäusern

Düsseldorf (taz) - Durch die Einrichtung von Sonderdezernaten zur Bekämpfung von Sexualstraftaten bei allen Staatsanwaltschaften in NRW hat sich die Aufklärungsquote offenbar merklich erhöht. „Die Bündelung von Kompetenzen und die gezielten Ermittlungen von Spezialisten“ hätten dazu geführt, Sexualstraftaten „schneller und für das Opfer schonender“ zu verfolgen, erklärte NRW-Justizminister Rolf Krumsiek am Mittwoch in Düsseldorf. Seit dem 1. Januar 1989 arbeiten in den 19 Dezernaten 21 Staatsanwälte und 12 Staatsanwältinnen.

Zwar lasse das unvollkommene statistische Material noch keine endgültigen Schlüsse zu, sagte Krumsiek, aber eine „Sticherhebung“ im Bezirk Köln lasse darauf schließen, daß sich die Zahl der Verfahren, die schließlich in einer Anklage münden, „auf Dauer erhöhen wird“. Vom 1.Januar 89 bis Mitte November wurden im Bezirk Köln insgesamt 347 einschlägige Verfahren eingeleitet. 218 davon wurden inzwischen abgeschlossen. In 105 Fällen reichte es zur Anklage. Damit liegt die Anklagequote bei knapp 50 Prozent. Im Durchschnitt aller Straftaten kommt es dagegen landesweit nur bei 17,5 Prozent der Fälle zur Anklage. Schon aus „Gründen der Abschreckung und Generalprävention müsse die Verfolgung von Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger ein hochrangiges justiz- und kriminalpolitisches Ziel sein“, erklärte Krumsiek. Die Einrichtung der Sonderdezernate habe die StaatsanwältInnen sensibilisiert und zu einfühlsameren Vernehmungen geführt. Dadurch sei die Bereitschaft bei den Opfern gestiegen, detaillierte Angaben zu machen.

Die gut einjährigen Erfahrungen zeigten, daß auch mit Frauenhäusern und Frauenverbänden „enger und besser“ zusammengearbeitet werde als früher. Ergebnis dieser Kooperation sei, daß „die geschädigten Frauen zunehmend bereit sind, Anzeige zu erstatten“. Für die Zukunft erwartet Krumsiek „deutlich mehr Ansatzpunkte für die Ermittlung unbekannter Täter“.

J.S.