6 Jahre Haft für 341 Millionen Mark Schaden

■ Urteil im Prozeß um den VW-Devisenskandal / Dollarspekulation und Urkundenfälschung / Trotz der Verurteilung der fünf Angeklagten ist der VW-Devisenskandal noch nicht restlos aufgeklärt / Schneller zweiter Prozeßdurchgang / Keine Berufung

Braunschweig/Berlin (taz/dpa) - Zweieinhalb Jahre hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt, gestern wurden die beiden Hauptangeklagten im Prozeß um den VW-Devisen -Skandal für sechs Jahre in den Knast geschickt. Mit dieser sechsjährigen Freiheitsstrafe wurden die beiden Hauptangeklagten Hans-Joachim Schmidt, Geldmakler aus Frankfurt, und Burckhard Junger, früherer Chef der VW -Devisenabteilung, bedacht. Drei Mitangeklagte erhielten ein bis drei Jahre auf Bewährung. In allen Fällen erkannte das Schöffengericht auf fortgesetzte gemeinsame Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Im Fall von Schmidt lautete der Vorwurf auf Anstiftung zu schwerer Untreue. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel gegen das Urteil. Ihre Kautionen in Millionenhöhe erhalten die Angeklagten zurück.

Mit diesem Urteil ging ein Strafprozeß zu Ende, dessen Verurteilte den Auto-Herstellern einen hübschen Jahresgewinn gekostet haben - fast 400 Millionen Mark.

Schmidt hatte im Juli 1985 seinen Freund Junger dazu angestiftet, die von ihm im Namen der Ungarischen Nationalbank gekaufte 308 Millionen US-Dollar auf Konten der Volkswagen AG unterzubringen. Damit wollte Schmidt einen durch Kursverfall entstandenen Anfangsverlust von 50 Millionen DM bei diesem Geschäft praktisch als Darlehen nehmen. Als der Kurs weiter verfiel, tarnten Junger und seine Mitarbeiter auf Wunsch des Maklers die Dollarpositionen als VW-Geschäfte mit der Ungarischen Nationalbank. Dafür fälschten sie Urkunden auf Briefpapier des Budapester Geldhauses so geschickt, daß VW auch jetzt noch bezweifelt, daß es sich tatsächlich um Fälschungen handelt und zivilrechtlich gegen die Bank klagen will.

Als die Positionen 1987 nicht weiter verschleiert werden konnten, entstand durch den Verkauf der inzwischen im Wert stark gesunkenen Dollars ein Verlust in Höhe von mehr als 340 Millionen DM (ausführlich: taz vom 11.1.).

Nachdem der erste Anlauf des Prozesses wegen fehlerhafter Schöffenauswahl geplatzt war, gab es in der zweiten Runde ein Geständnis nach dem anderen. Sogar der Devisenmakler Schmidt zeigte Reue. Als im Februar 1987 der 400-Millionen -Betrug aufflog, war er noch im Privatflugzeug um die halbe Welt geflüchtet, bis er schließlich in Hollywood festgenommen wurde. Nun einigten sich Verteidiger und Staatsanwälte darauf, einen Teil der Vorwürfe fallenzulassen und keine Zeugen mehr zu hören. Jungers Anwalt relativierte außerdem den Schaden: Allein die Devisenabteilung habe für VW innerhalb von drei Jahren 750 Millionen DM erwirtschaftet, „ohne daß auch nur ein Auto zusammengeschraubt werden mußte“.

diba