Ausländerwahlrecht: Entscheidung 1990

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht wird noch in diesem Jahr über das Ausländerwahlrecht entscheiden. Dies teilte der Vizepräsident des Gerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats, Ernst Gottfried Mahrenholz, mit. Danach werde sein Senat voraussichtlich Ende Juni die Klagen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen das schleswig-holsteinische Wahlgesetz und gegen die Wahlrechtsnovelle der Freien und Hansestadt Hamburg zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung zusammenfassen. Eine Entscheidung fällt in der Regel etwa drei Monate danach.