Eltern fordern Nachtragshaushalt

■ „Sonst scheitert die Reform der Hauptschule bevor sie begonnen hat“

Der Zentrale Elternbeirat (ZEB) von Bremen fordert die „umgehende Erstellung und Genehmigung eines Nachtragshaushaltes, um die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Hauptschul -Stundentafel zu schaffen“, so deren Sprecherin Marianne Isenberg. Andernfalls drohe die Reform der Hauptschule zu scheitern, bevor sie begonnen hat. Am kommenden Mittwoch soll die Deputation über den Entwurf einer neuen Stundentafel entscheiden, die den Ansprüchen einer auf 10 Jahre ausgedehnten „allgemeinbildenden Schulpflicht“ entsprechen soll und die Wochenstunden in den einzelnen Fächern über die gesamte Schulzeit der Jahrgangsstufen 7 bis 10 festlegt. Marianne Isenberg: „Diese neue Stundentafel wurde dem Vorstand der ZEB erstmals Ende Januar vorgelegt.

Wir haben mit Erstaunen in der Presse gelesen, daß sie in Übereinstimmung mit uns zum Schuljahresanfang eingeführt werden soll.“ Noch im November habe der ZEB eine letzte Stellungnahme vorgelegt, deren Forderungen in den morgen zu verabschiedenden Entwurf jedoch nicht einbezogen worden seien. Isenberg betont allerdings, daß in der Einführung des 10. Pflichtschuljahres und im damit beabsichtigten eher integrativen Unterricht, grundsätzlich Übereinstimmung bestehe.

Strittig bleibe dagegen vor allem, inwiefern die LehrerInnen der vorgesehenen Zusammenfassung von Einzelfächern zu Lernbereichen gewachsen sein werden. ZEB -Sprecherin Isenberg: „Wenn künftig z.B. die Fächer Arbeitslehre, Textiles Gestalten, Technisches Werken und Haus

wirtschaft zum Lernbereich Arbeitslehre werden, dann muß man sich fragen, ob dazu die LehrerInnen qualifiziert sind.“ Eine entsprechende Bestandsaufnahme der Behörden (die bewußt unter Verschluß gehalten würde) hätte ergeben, daß insgesamt nur 47 KollegInnen die Qualifikation (Studium) in zwei Fächern aus diesem Bereich haben. In der Haupt-und Sonderschule werde Arbeitslehre überwiegend vom Klassenlehrer unterrichtet. „Wir fordern eine intensive und verbindliche Fortbildung der Lehrkräfte“, betont deshalb der ZEB. Dies dürfe jedoch nicht über Stundenausfall gehen. Die entsprechende Fußnote des Beschlußvorschlages, „Die Schulaufsicht kann zeitlich befristete Kürzungen festsetzen, wenn dies erforderlich ist“, müsse deshalb ersatzlos gestrichen werden.

ra