Papagei zu laut

Gegen das Immissionschutzgesetz verstieß ein Papagei, dessen Halterin zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt wurde. Nicht nur die Lautstärke der „Kontaktschreie“ des Graupapageis seien Nachbarn nicht zuzumuten, sondern insbesondere die sehr hohe Frequenz der Rufe könne schmerzhaft fürs menschliche Gehör sein, befanden die Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (Az.: 5Ss(OWi) 476/89 - 198/89 I).