Neuer 129a-Prozeß in Frankfurt

Verfahren wegen Brandanschlag auf die Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 16. Februar  ■  Aus Frankfurt Michael Blum

Der 129a-Prozeß („Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“) wegen des Brandanschlags auf die Frankfurter Börse vom 12. April 1989 gegen zwei Frauen und zwei Männer beginnt am 16. Februar vor dem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Der Generalbundesanwalt hatte gegen Sven S., Gabriele H., Sigrid H. und Stephan F. mit Anklageschrift vom 14. Oktober 1989 vor dem 4. Strafsenat am OLG Frankfurt Anklage erhoben. Zur Begründung wurde der Verdacht der „gemeinschaftlichen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit jeweils mit schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und einem Vergehen nach dem Waffengesetz“ angeführt. Gegen Sven S. wurde zusätzlich Anklage wegen des „Verdachts einer weiteren Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten“ erhoben.

Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen sollen die vier Angeklagten zusammen mit zwei weiteren, bislang unbekannten Personen am 12. April 1989 gegen 10 Uhr die Börse angegriffen haben. Die Vermummten hätten rund 40 Molotowcocktails in den Aktiensaal und andere Räume der Börse, wo sich zum fraglichen Zeitpunkt 300 Menschen aufgehalten haben sollen, geworfen. An Geräten, Inventar und Gebäude entstand ein Sachschaden von rund einer halben Million Mark. Mit „mitgeführten Knüppeln“ sollen sie zwei Bedienstete verletzt haben. Nach Verlassen der Börse durch einen Hinterausgang wurden drei der angeblichen TäterInnen Sven S., Gabriele H. und Sigrid H. - auf der Straße festgenommen; sie befinden sich seit dem 13. April 1989 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters beim BGH in U-Haft. Stephan F. sitzt seit 7. Juni vergangenen Jahres im U-Knast, nachdem ihn Zeugen wiedererkannt haben wollen.

In einem Bekennerschreiben, das am Tag nach dem Anschlag bei einer Frankfurter Zeitung einging, soll unter anderem Bezug auf den seinzeit 10. Hungerstreik der RAF-Gefangenen genommen worden sein. In dem dreiseitigen Schreiben soll es unter anderem heißen: „Durch revolutionäre Initiative und Aktion die zerstörerische Logik imperialistischer Herrschaft brechen“, um „die Einheit des Kampfs wieder herzustellen.“

Der Prozeß beginnt am 16. Februar, 9.30 Uhr im Gerichtsgebäude A, die weiteren Verhandlungstage sind jeweils auf Mittwoch und Freitag angesetzt. Der als „Hardliner„-Riege bekanntgewordene 4. Strafsenat wird möglicherweise scharfe Polizeikontrollen verfügen.