Formular-Mietvertrag enthält Fehler

Berlin (dpa) - Das Oberlandesgericht Celle hat auf Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) in Berlin 18 von 22 beanstandeten Klauseln eines Muster-Mietvertrags für unwirksam erklärt. Für unzulässig hielten die Richter in dem vom Landesverband Niedersächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine e.V. herausgegeben Muster eine Instandhaltungsklausel, nach der der Mieter die Kosten für Reparaturen an Rolläden, Schlössern, Herden, Thermen und weiteren Anlage in der Wohnung übernehmen sollte. Diese Klausel benachteilige den Mieter unangemessen, da keine Höchstgrenze für die Reparaturkosten festgelegt sei. Auch die Regelung der Heizpflicht und Warmwasserversorgung im Mustervertrag verwarfen die Oberlandesrichter. (Urteil vom 29.12.1989 - 2 U 200/88 - noch nicht rechtskräftig)