Knockout für CSU-Tarnlisten

■ CSU kann in Passau zu den Wahlen doch antreten / Tarnlisten in Passau, München und Amberg sind jedoch aus dem Rennen / Staatsanwaltschaft ermittelt in München gegen „CSU-Ableger“

München (taz) - Die CSU kann beruhigt sein. Der Passauer Wahlausschuß hat gestern trotz herrlichen Frühlingswetters kalte Füße bekommen und beschlossen: Die CSU darf doch bei den bayerischen Kommunalwahlen am 18. März antreten. Einzig die grüne Vertreterin, Doris Donner, stimmte dagegen. Die Vertreter der SPD und FDP sowie der CSU-Ausschußvorsitzende schlossen sich damit der Rechtsauffassung der Regierung von Niederbayern an, nach der ein Ausschluß der CSU nicht zulässig sei. Der Drohbrief aus dem bayerischen Innenministerium hat seine Wirkung nicht verfehlt. Im Streit um die bayernweit auftretenden CSU-Ableger legte das Innenministerium allen Landratsämtern und kreisfreien Städten nahe, ihre Wahlausschüsse an die Kandare zu nehmen und sie auf „die möglichen strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen“ hinzuweisen.

Vor einer Woche freilich waren dasselbe Passauer Gremium und die zuständigen Juristen noch ganz anderer Meinung. Da nach dem bayerischen Gemeindewahlrecht nicht eine Partei zwei Listen aufstellen darf, entschied die Mehrheit des Wahlausschusses, die CSU-Tarnliste mit dem Namen „Bürgerliste“ auszuschließen. Bei einer unzulässigen Doppelwerbung, so die Juristen damals, muß jedoch nicht nur das „Trojanische Pferd“ aus dem Rennen sondern auch die Partei, die dahintersteckt. Diese Rechtsmeinung wurde jetzt revidiert. Für die „Bürgerliste“, angeführt von dem Kreisvorsitzenden der Jungen Union (JU), brachte die Kehrtwendung jedoch nichts. Nach wie vor ist die Mehrheit des Wahlausschusses, mit Ausnahme der CSU-Vertreter, der Meinung, daß es sich um eine CSU-Tarnliste handelt und sie somit nicht antreten kann. JU-Kreisvorsitzender und Listenmitglied, Georg Steiner, hat bereits angekündigt, daß die „Bürgerliste“ die Wahl anfechten wird. Auch in Amberg in der Oberpfalz wurde der „CSU-Ableger“, genannt „Christliche Wählergemeinschaft“, endgültig ausgeschlossen.

Ein ähnliches Debakel spielt sich in der Landeshauptstadt München ab. Dort versucht die CSU mit „schwarzen Yuppies“, genannt „Junge Liste“, doppelt mitzumischen. Und auch dort stimmten die SPD, FDP und der Vertreter der Grünen bereits vor einer Woche im Wahlausschuß gegen eine Zulassung. An diesem Votum hat sich auch gestern nichts geändert.

Gegen das Mitglied der Jungen Liste Martin Kapfinger erließ die Pressekammer des Landgerichts München I inzwischen eine einstweilige Verfügung. Grund: Unter der Überschrift „Wanted“ sowie Bildern der Wahlausschußmitglieder von Grünen, SPD und FDP hetzte die Junge Liste gegen die Stadträte. In dem Flugblatt wurde behauptet, sie seien daran schuld, daß Steuergelder mutwillig vergeudet würden, weil durch den Ausschluß der Jungen Liste noch mal gewählt werden müßte. Auch die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft, München I, beschäftigt sich inzwischen mit der Jungen Liste. Staatsanwalt Mützel ermittelt gegen Aribert Wolf, JU -Bezirksvorsitzender, und weitere Mitglieder der Jungen Liste aufgrund des Hetzblattes wegen Verdachts der Nötigung und Beleidigung.

Luitgard Koch