KurdInnen - geduldet

■ Nur in Schweden haben sie Flüchtlingsstatus“

Libanesische KurdInnen - die meisten leben inzwischen notgedrungen in Europa. Und Europa heißt für libanesische KurdInnen vor allem Bundesrepublik Deutschland und Schweden. In Schweden bekommt jährlich ein festes Kontingent kurdischer Flüchtlinge den „Flüchtlingsstatus“, das bedeutet Aufenthalts-und Arbeitsrecht. Den Kindern wird in der Schule muttersprachlicher Unterricht geboten. Kriminalität spielt keine Rolle mehr.

Anders ergeht es libanesischen KurdInnen in der Bundesrepublik. Asyl bekamen in den späten 70er Jahren nur einige wenige, prominentere kurdische Führer. Und nur wer asylberechtigt ist, ist rechtlich mit Deutschen gleichgestellt. Die tausende kurdischer Flüchtlinge, die in West-Berlin und in der Bundesrepublik strandeten, werden dagegen nur noch „geduldet“. Das bedeutet: Sie werden bis auf weiteres nicht abgeschoben und dürfen sich nur im 100-km -Umkreis von Bremen bewegen. Zwar haben sie theoretisch das Recht zu arbeiten, doch faktisch unterliegen sie einem Arbeitsverbot. Sie dürfen eine Arbeit nur annehmen, wenn das Arbeitsamt keine deutschen oder EG-BewerberInnen findet. Wegen der absoluten Perspektivlosigkeit bleibt hier auch die Kriminalitätsrate hoch. In der Bundesrepublik haben die Gerichte bislang dem Umstand nicht Rechnung getragen, daß libanesische KurdInnen auf Dauer in Europa bleiben werden und müssen.

Vorm Bremer Verwaltungsgericht will der Anwalt Albert Timmer in dem Verfahren „Al-Zein“, die kurdischen AsylbewerberInnen als „Gruppenverfolgte“ anerkennen lassen (vgl. Argumentation des Gutachters). Anwalt Albert Timmer: „Es geht darum, daß das Asylrecht in seinem ursprünglichen menschenrechtlichen Inhalt gesehen wird, Menschen eine Lebensperspektive zu geben, die seit Generationen ein Flüchtlingsdasein führen müssen und deren Schicksal immer wieder von Vertreibung und Unterdrückung geprägt war.“

B.D.