BAW greift Staatsschutzsenat an

■ Im Startbahn-Verfahren wirft die Bundesanwaltschaft der Frankfurter Staatsschutzkammer „mangelnde Sachkunde“ vor / Anlaß des Krachs ist die Freilassung des Angeklagten Andreas Semisch

Frankfurt (taz) - Nach der überraschenden Freilassung des Startbahngegners Andreas Semisch, der über zwei Jahre in U -Haft gesessen hat, griff die Bundesanwaltschaft (BAW) gestern im Startbahn-Prozeß die Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Frankfurt scharf an und warf ihr „mangelnde Sachkunde“ vor.

In dem vom 5.Strafsenat am 15.Februar gefaßten Beschluß sind die Richter zur Auffassung gelangt, daß es keine hinreichenden Beweise dafür gebe, daß Andreas Semisch Autor mehrerer Bekennerschreiben der „RZ“ zu Brandanschlägen sei.

Bislang hatte ein umstrittenes und vor Gericht nicht standgehaltenes linguistisches Gutachten des BKA-Oberrats Perret dazu herhalten müssen, Semisch als Autor der Schreiben auszugeben und so die §129a-Anklage gegen ihn zu stützen. Gestern nun forderten „die Karlsruher Wendehälse“ (so Verteidiger Heiming) ein neues Gutachten, um die „Autorenschaft von S. zu beweisen“. Zur Beratung wird die Hauptverhandlung für eine Woche unterbrochen.

Andreas Eichler, zusammen mit Frank Hoffmann der gemeinsamen Ermordung von zwei Polizisten an der Startbahn -West des Frankfurter Flughafens am 2.11.87 angeklagt, meldete sich am gestrigen Verhandlungstag erneut zu Wort. Mit einer knappen Erklärung beglückwünschte er Semisch zur wiedererlangten Freiheit und wies Darstellungen von Polizeizeugen zurück, nach denen er ihn in Verhören als „Rädelsführer“ beim Mastsägen bezeichnet haben soll.

Der ehemalige Mitangeklagte und wegen seiner belastenden Aussagen in der Szene als Verräter gebrandmarkte Michael K. erschien nicht zu seinem Zeugentermin. Für K. verlas dessen Rechtsanwalt eine Erklärung, in der der Frankfurter ankündigte, keinerlei Aussagen mehr zu machen. BAW und Senat billigten K. daraufhin ein „umfaßendes Auskunftsverweigerungsrecht“ zu. Für die Verteidigung ein durchschaubarer Trick: Offensichtlich versuche die BAW mit dem K. zugestandenen Aussageverweigerungsrecht, dessen falsche Behauptungen weiterhin benutzen zu können. M.B.