Durchgeladene Pistolen verboten

Stuttgart (ap) - Baden-Württembergs Polizeibeamte dürfen ihre Dienstpistolen bis auf weiteres nicht mehr durchgeladen tragen. Mit dieser Anordnung reagierte das Stuttgarter Innenministerium gestern auf die Ergebnisse einer Sicherheitsuntersuchung der Dienstwaffe „Walther P 5“. Ausgenommen von der neuen Regelung seien lediglich solche Einsätze, die von den Beamten eine erhöhte Einsatzbereitschaft erfordern. Bisher durften die Polizisten im Südwesten ihre Pistolen stets im durchgeladenen Zustand mit sich führen.