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Ein ganz normaler Beruf wie jeder andere

■ Die grünen Frauen wollen ihren Gesetzentwurf „Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung von Prostituierten“ am 5. März öffentlich vorstellen. Er soll Prostituierten die Rechte verschaffen, die in anderen Metiers selbstverständlich sind. Die taz hat ihn kritisch gelesen

Helga Lukoschat

Es soll ein ganz normaler Beruf werden. Die ihn ausüben, können als Selbständige oder Angestellte arbeiten, sich krankenversichern und Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlen. Sie können für ihren Beruf offen werben und überall, ob in der Stadt oder auf dem Land, ob in der City oder im Vorort, tätig sein. Wenn jemand sie um ihr Honorar bringt, können sie es vor dem Kadi einklagen. Spezielle Gesundheitskontrollen sind überflüssig, und für die Polizei gibt es überhaupt keinen Vorwand mehr zur Überwachung.

Beruf: Hure - so titelt der Arbeitskreis Frauenpolitik der Grünen das Hearing zu seinem Gesetzentwurf zur „Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung von Prostituierten“. Er soll Prostituierten endlich all die Rechte verschaffen, die in anderen Berufen selbstverständlich sind. Wenn am kommenden Montag der Entwurf in Bonn öffentlich diskutiert wird, dürfte ihm grundsätzliche Zustimmung von seiten der Hurenbewegung sicher sein. Denn Forderungen, wie sie zum Beispiel das Berliner Selbsthilfeprojekt Hydra seit Jahren erhebt, wurden dort aufgegriffen und juristisch ausformuliert. Der Entwurf, der nun als Teil III ins grüne „Antidiskriminierungsgesetz“ (ADG) aufgenommen wurde, ist in kontinuierlicher Auseinandersetzung mit den Betroffenen entstanden. Zuletzt wurde noch auf dem nationalen Hurenkongreß in Nürnberg vergangenes Jahr zusammen diskutiert. Beifall von den Profis

„Die grünen Frauen haben eine sehr gute Arbeit geleistet“, würdigt denn auch Claudia Repetto von den Berliner Hydras den Entwurf. „Bravo“, meint auch die Publizistin Pieke Biermann, die mit ihren Artikeln und Büchern (Wir sind Frauen wie andere auch) mit dazu beitrug, eine neue Perspektive in die Debatte über Prostitution zu bringen. Zum ersten Mal, so Biermann, hätte sich eine Frauenorganisation als Bündnispartnerin der Huren angeboten. „Die Tätigkeit der Prostituierten als Beruf wird offen zur Kenntnis genommen und als gleichwertig akzeptiert“, schreiben die Autorinnen Christiane Tillner und Gabi Peter in ihrer Einleitung. Drei rechtliche Komplexe müssen deshalb verändert werden: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll eine „Positivnormierung“ sexuelle Dienstleistungen mit anderen Dienstleistungen gleichstellen und so gewährleisten, daß der Vertrag Prostituierte/Freier nicht mehr als sittenwidrig und damit als nichtig gilt. Das Strafrecht wird dahingehend verändert, daß reguläre Arbeitsverträge und abhängige Beschäftigung möglich wird, Prostituierte aber vor Ausbeutung und Zwang geschützt bleiben. Ganz gestrichen werden sollen gesetzliche Regelungen, die allein die Kriminalisierung und Kontrolle von Prostituierten zur Folge haben: Die Sperrbezirksverordnungen und das „Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten“, das die Grundlage der Überwachung der Prostituierten durch die Gesundheitsämter bildet.

Unumstritten ist der Entwurf natürlich nicht. Da gibt es die „moralisch-ideologischen Bedenken“, die Christian Tillner während der Arbeit an dem Entwurf auch von seiten der grünen Fraktion erfahren hat. Und innerhalb feministischer Kreise gilt Prostitution als krassester Ausdruck der Männerherrschaft. So schreiben die grünen Frauen selbst: „Prostitution stützt das patriarchale System, aus dem sie hervorgegangen ist.“ Und diese „Stütze des Patriarchats“ soll nun auch noch legalisiert werden? Dagegen heißt es in dem Entwurf: „Statt Prostituierte gesellschaftlich-rechtlich zu diskriminieren, gilt es, die Prostitution als Institution des Patriarchats zu überwinden. Wenn es gesellschaftlicher Konsens ist, daß Prostitution unerwünscht ist, dann sind Maßnahmen erforderlich, die den Grund ihrer Existenz treffen: die Nachfrage.“ Und die ist groß: 1,2 Millionen Männer nehmen täglich in der BRD die Dienste von Prostituierten in Anspruch. Es sind Männer aus allen Schichten, Altersgruppen und Berufen. Zwei Drittel aller bundesdeutschen Männer haben oder hatten damit Kontakte zu Prostituierten.

„Aber“, so Pieke Biermann, „die Nachfrage der Männer nach Sex ist die eine Seite, die Nachfrage der Frauen nach Geld die andere.“ Sie wehrt sich entschieden dagegen, daß mit Formulierungen wie „Stütze des Patriarchats“ aus Prostitution erneut eine „Sondergeschichte“ gemacht wird. Und stellt die Gegenfrage, welche Berufe - gerade im Erziehungs- und Sozialbereich - denn nicht das patriarchale System stützen. Perspektivisch könne es nur darum gehen, die Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen auf allen Ebenen zu verändern. Aber Prostitution werde aus einem „Überhang aus schlechter, alter Moral“ besonders abgestempelt. Moral des Rechts,

Moral der Freier

„Kern der rechtlichen Diskriminierung“, so heißt es in der Begründung des Entwurfs, „ist das Verdikt der Sittenwidrigkeit des Prostituierte/Freiervertrages.“ Obwohl Prostitution nicht verboten ist, stuft die herrschende Rechtsprechung Verträge über sexuelle Dienstleistung als sittenwidrig und damit als nichtig ein (Paragraph 138, Abs. 1 BGB). Prostituierte können deshalb das vereinbarte Honorar nicht vor Gericht einklagen. Der Freier dagegen macht sich nicht einmal wegen Betrugs strafbar, wenn er das Geld der Prostituierten vorenthält. „Der Umstand, daß das Honorar einer Prostituierten rechtlich nicht geschützt ist, fördert Zuhälterei. Wenn ein zahlungsunwilliger Freier eine Prostituierte mit Billigung der Rechtsordnung prellen darf, wird sie sich anderweitig Schutz suchen.“ Detailliert weisen die Autorinnen nach, wie die herrschende Rechtsprechung mit aller juristischer Spitzfindigkeit vor allem die Rechte der Freier schützt - und die fiskalischen Interessen des Staates. Denn Prostitution ist ein mächtiger Wirtschaftszweig mit Umsätzen in Milliardenhöhe. Prostituierte sind trotz gesellschaftlicher Stigmatisierung nicht vor Steuern gefeit. Gleichzeitig wird ihnen aber die Aufnahme in die Sozialversicherung verwehrt - deutlicher kann die Doppelmoral nicht zutage treten. Weil das Verdikt der Sittenwidrigkeit solch schwerwiegende Folgen für die soziale Existenzsicherung der Betroffenen hat, sollen sexuelle Dienstleistung deshalb im BGB ausdrücklich mit anderen Dienstleistungen gleichgestellt werden.

Beruf Hure - unumstritten ist der Weg in die Normalität bei den Prostituierten allerdings nicht. „Es gibt interne Diskussionen darüber“, wissen die Mitarbeiterinnen von Hydra. Der Job verliere möglicherweise seinen Reiz des Unangepaßten, des Anarchischen, auch den Halbwelt-Flair, den manche Frauen durchaus zu schätzen wüßten. Doch insgesamt urteilen die Hydra-Frauen einhellig: „Ein Gesetz wie dieses bringt uns mehr Vor- als Nachteile. Denn bisher hatten wir nur Pflichten - und keine Rechte“. Ohne Sperrbezirke

weniger Zuhälter

Zustimmung findet auch die Abschaffung der Sperrbezirksverordnung. Wenn wie in Hamburg die gesamte Innenstadt zum Sperrbezirk erklärt wird, und Prostitution auf wenige Straßen beschränkt ist, dann erschweren sich die Arbeitsbedingungen. Der Konkurrenzdruck ist groß, Zuhälterorganisationen und Großbordelle entstehen. Anderes Beispiel München: Dort wurden Prostituierte in öde, einsame Stadtrandgebiete verdrängt, in denen sie stärker gefährdet sind. Wenn Frauen aber dennoch in Sperrbezirken arbeiten, drohen ihnen Geldbußen, bei mehrmaliger Übertretung sogar Haftstrafen. Ein weites Feld für Schikanen durch die Polizei.

Sperrbezirksverordnungen sind Ländersache und werden unterschiedlich repressiv gehandhabt. Nur Berlin kennt keine Sperrbezirke und hat damit gute Erfahrungen. Zuhälterei ist nach Angaben der grünen Frauen weit weniger ausgeprägt. Schätzungsweise 80 Prozent der Berliner Prostituierten arbeiten ohne Zuhälter. Auch sogenannte Eros-Center gibt es in Berlin nicht. Bordelle hätten maximal zehn Zimmer.

Einhellig begrüßt wird gleichfalls die Abschaffung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten“ (GBG) die Grundlage für die Gesundheitskontrollen, denen sich Prostituierte in der Regel einmal wöchentlich unterziehen müssen. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, geschlechtskranke Personen festzustellen, zu beraten und zu betreuen. Das betrifft auch Personengruppen, die Krankheiten weiter verbreiten könnten. De facto sind von dieser Bestimmung aber nur Prostituierte betroffen. Um die Freier kümmert sich kein Mensch - aber Prostituierten wird nicht zugetraut, eigenverantwortlich für ihre Gesundheit zu sorgen. Wie restriktiv das Gesetz ausgelegt wird, ist Sache der Kommunen: In manchen Städten müssen Prostituierte zweimal pro Woche erscheinen, um ihren „Bockschein“ abstempeln zu lassen, andere Gesundheitsämter akzeptieren nicht die gewählten Ärzte, sondern schreiben Amtsärzte vor oder drohen mit Zwangsvorführungen durch die Polizei. „Prostituierte werden durch den Zwangscharakter der im GBG vorgesehenen Maßnahmen einer demütigenden Gesundheitskontrolle unterworfen wie sonst niemand in dieser Gesellschaft“ - lautet das Fazit der grünen Frauen zu diesem Punkt. Auch hier wird die gesellschaftliche Doppelmoral deutlich. „Das GBG ist ein Gesetz zur Verteidigung der Gesundheit der Männer“, heißt es denn auch bei Hydra. Medizinisch ist das GBG heute ohnehin nicht mehr zu rechtfertigen: Geschlechtskrankheiten sind mittlerweile alle heilbar. Ohne rechtliche Anerkennung kein Schutz

Einschneidende Veränderungen sieht der Entwurf im Strafrecht vor. Die Paragraphen „Förderung der Prostitution“ (180a StGB) und „Zuhälterei“ (181a StGB) sollen ganz gestrichen werden, da sie den Abschluß regulärer Arbeitsverhältnisse verhindert. Eine Möglichkeit, die von den Prostituierten selbst durchaus gewünscht wird. Heute ist es jedoch so, daß wer „Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit hält“, sich der „Förderung der Prostitution“ schuldig macht. Erlaubt ist lediglich, Prostituierten Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt sowie Nebenleistungen zu gewähren. Auf dieser Grundlage sind heute Bordelle und Clubs legal. Die herrschende Rechtssprechung hat den 180a nun dahingehend interpretiert, daß alles vermieden werden muß, was Prostituierte in ihre Tätigkeit „verstrickt“. ClubbesitzerInnen, die für eine angenehme, „gehobene“ Atmosphäre sorgen, können sich deshalb wegen „Förderung von Prostitution“ strafbar machen. „Eros-Center“ mit harten Arbeitsbedingungen dagegen, mit überhöhten Mieten und Getränkepreisen (das „Kopfgeld“ kann bis zu 200 DM pro Tag betragen) kommen ungeschoren davon.

Bei dem Zuhälter-Paragraph kommt dazu, daß es sich um einen reinen Ermittlungsparagraphen handelt, wie die Strafrechtlerin Monika Frommel erläutert, die als Expertin zu dem Hearing geladen ist. Der 181a diene weniger der Strafverfolgung - Prozesse gegen Zuhälter sind höchst selten - als der polizeilichen Kontrolle des „Milieus“. „Der angebliche Schutzzweck des Verbots abhängiger Beschäftigung“, so argumentieren Christiane Tillner und Gabi Peter in der Begründung, „wird so in sein Gegenteil verkehrt.“ Ohne Anerkennung der existierenden Arbeitsverhältnisse ist Prostituierten jeglicher Schutz verwehrt, sind Freiheitsbeschränkungen und extreme Ausbeutung die Folge“. Restlose Streichung dieser Paragraphen lautet deshalb die Forderung.

Der Menschenhandels-Paragraph wurde dagegen neu formuliert und trägt jetzt den Titel: Schutz vor Zwang zur Prostitution und Verbot der Ausbeutung Prostituierter. Erreicht werden soll damit die „Konkretisierung“ des Schutzes, den Prostituierte nach Ansicht der grünen Frauen auch bei einer Anerkennung als Beruf noch benötigen. Gerechtfertigt wird diese „herausragende Stellung gegenüber anderen Berufen“ mit dem „Risiko, daß durch Prostitution das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt werden könnte. In Abs. (1), Nr. 1 heißt es dazu: „Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, in ausbeuterischer Weise in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit hält oder auf sie einwirkt, Tätigkeiten gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung auszuführen.“

Problematisch an diesem Artikel ist, daß der Schutz des Selbstbestimmungsrechts vermischt wird mit dem Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Abgesehen davon, daß die Formulierung „in ausbeuterischer Weise“ viele Interpretationen zuläßt, stellt sich die Frage, warum bei Prostitution - im Gegensatz zu allen anderen Berufen - mit dem Strafrecht operiert wird. Rechtsanwältin Margarete von Galen, gleichfalls Expertin auf dem Hearing, plädiert deshalb dafür, die wirtschaftlichen Fragen (darunter den Schutz vor Mietwucher) zivilrechtlich zu regeln. Die Streichung des Zuhälter-Paragraphen hatten die grünen Frauen noch selbst damit begründet, daß die jetzigen „Schutz„bestimmungen die Eigenverantwortlichkeit von Prostituierten negieren. Konsequenterweise muß es Prostituierten dann auch zugetraut werden, daß sie sich für ihre Rechte selbst einsetzen können. Zum Beispiel über gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverträge, die Umfang und Art der Leistungen regeln könnten.

So ungewohnt diese Überlegungen noch erscheinen mögen, den Mitarbeiterinnen von Hydra zum Beispiel sind sie keineswegs fremd. Über diese Fragen wird es mit Sicherheit noch Auseinandersetzungen geben, denn auch den grünen Frauen ist die Problematik bewußt. Erst nach längeren Diskussionen, so Christiane Tillner, hätten sie schließlich doch für die strafrechtlichen Schutzbestimmungen entschieden.

Auch der Abs.(3) des neuen Paragraphen 181 ruft Kritik hervor: Hier wird bestraft, „wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List dazu bringt, daß sie der Prostitution nachgeht“. Fragwürdig erscheint Margarete von Galen hier die List: Abgesehen von seiner Ungenauigkeit enthält der Begriff Klischeevorstellungen. Wenn Prostitution ein anerkannter Beruf sein soll, kann wohl auch kaum jemand mit „List“ dazu „verführt“ werden. Grundsätzlich ist die Berliner Anwältin deshalb dafür, mögliche Straftatbestände so präzise wie möglich auf Gewalt- und Zwangsverhältnisse einzugrenzen.

Besonders problematisch ist, daß im grünen Entwurf der Absatz (2) des heutigen Menschenhandels-Paragraphen in seinem Wortlaut übernommen wurde (in der Einleitung heißt es deshalb auch ausdrücklich, daß der Entwurf keine Lösung für ausländische Prostituierte biete). Dabei ist es genau dieselbe Problematik: Die bestehende Rechtslage bietet Frauen keinen wirksamen Schutz, drängt sie aber in illegale Verhältnisse, die Ausbeutung und Gewaltverhältnissen Tür und Tor öffnen. Warum soll es Frauen aus der Dritten Welt nicht offenstehen, hier als Prostituierte zu arbeiten und sich hierher vermitteln zu lassen? Wenn aber wie bisher schon das „Anwerben“ unter Strafe steht, ist solch ein offener Zugang verwehrt. Zudem stecken im Begriff der „Hilflosigkeit“, der als Voraussetzung für Menschenhandel fungiert, rassistische und sexistische Elemente. Frauen aus der Dritten Welt werden damit von vornherein in die Rolle des Opfers gedrängt. Auch hier sehen die grünen Frauen die Probleme. Aber ohne Absprache mit Projekten wie „Agisra“, die seit Jahren gegen internationalen Frauenhandel arbeitet, wollten sie keine einschneidenden Änderungen vornehmen. Klar ist immerhin, daß die Grünen sich dafür einsetzen, daß Prostitution kein Ausweisungsgrund mehr darstellt. Realisierungschancen gering

Doch noch sind all diese Überlegungen Zukunftsmusik. Die Chancen, daß sich die anderen Parteien dem Entwurf anschließen werden, sind gering. Zumal im Wahljahr will sich niemand mit heißen Eisen die Finger verbrennen. Noch ist nicht einmal gesagt, wie die grüne Fraktion reagieren wird. Eine rigide Ablehnung halten die Mitarbeiterinnen des AK Frauenpolitik allerdings für unwahrscheinlich. Zu lange sei der Entwurf jetzt schon in der Diskussion, als daß er einfach vom Tisch gefegt werden könne. Zudem hätten die letzten Jahre auch Veränderungen gebracht - nicht zuletzt durch die öffentliche Präsenz der Huren selbst und die Aids -Diskussion, in der die mangelhafte soziale Absicherung der Prostituierten stärker als zuvor deutlich wurde.

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