Anderthalb Gramm „H“ legal

■ Senatorin Klein: Senat unterstützt Hamburger Bundesratsinitiative zur Legalisierung kleiner Mengen von weichen und harten Drogen

Der Besitz geringer Mengen weicher und harter Drogen soll in Zukunft entkriminalisiert werden - diese von Hamburg eingebrachte Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes wird laut Jugendsenatorin Anne Klein nun auch vom Senat grundsätzlich unterstützt.

Die im Januar eingebrachte Initiative sieht dann von einer Strafverfolgung ab, „wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt“. Unter „geringer Menge“ wird dabei die Grammzahl eines Rauschmittels verstanden, die der/die KonsumentIn zum Eigenbedarf braucht - das heißt laut Urteil des Bundesgerichtshofes: bis zu 7,5 g Tetrahydrocanabiol (HAschisch) bzw. bis zu 1,5 g Heroinhydrochlorid (Heroin). Diese anvisierte Entkriminalisierung „geringer Mengen“ verleiht der gängigen Drogendiskussion ein völlig neues Antlitz: Erstmals werden damit auch die sogenannten harten Drogen in die Legalisierungsdebatte mit einbezogen - ein Vorstoß, den Klein ausdrücklich unterstützt.

Schützenhilfe erhält die Senatorin vom drogenpolitischen Sprecher der SPD, Klaus Löhe: Da „in Berlin 75 Prozent aller Ersttäter im Drogenbereich ohnehin freigelassen werden“, erhofft sich Löhe von der Entkriminalisierung geringfügiger Drogenmengen die Verlagerung der polizeilichen Aktivität auf die Großkriminalität. Hundertprozentig wohl ist ihm jedoch nicht dabei: Er befürchtet, daß mit einer solchen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Gegenzug der vielzitierte „Abschreckungseffekt für Jugendliche“ wegfällt.

Einigkeit zwischen Löhe und Klein herrscht jedoch in bezug auf die von Hamburg vorgeschlagene Streichung der sogenannten „ultima ratio“: Dieser §13 Abs. 1 BtMG, der eine Substitutionsbehandlung mit Methadon bislang erst dann ermöglichte, wenn alle konventionellen Drogentherapien versagt haben, soll auch ihrer Ansicht nach künftig völlig wegfallen.

Diskussionsbedarf besteht nur noch in einigen Unterpunkten: So soll laut Hamburg der Grundsatz „Therapie statt Strafvollstreckung“ zwar auf drei Jahre ausgeweitet werden. Klein plädiert jedoch stattdessen dafür, nach abgeschlossener Therapie grundsätzlich die Restzeit der Strafe auf Bewährung auszusetzen. Für unglücklich hält Klein auch den Vorschlag einer neu zu bildenden Aufsichts- und Betreuungsstelle sowie die von Hamburg vorgeschlagene ärztliche Meldepflicht für die Aufnahme eines Patienten in eine Substitutionsbehandlung mit Methadon.

Martina Habersetzer