Springer ausgegongt

■ Gericht: Zeitungsverlage müssen bei marktbeherrschender Stellung auch Anzeigen von Konkurrenzblättern abdrucken

Berlin (taz) - Springerzeitungen müssen auch für die Konkurrenz werben. Dazu hat jetzt das Landgericht den Berliner Zeitungskonzern verdonnert. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, „verlagsübliche Werbeanzeigen für die Programmzeitschrift Gong in den Anzeigenteil der Tageszeitungen BZ und Berliner Morgenpost aufzunehmen.

Springer steht mit Hör Zu in direkter Konkurrenz zu Gong, weshalb man die Anzeigenannahme zunächst verweigerte - im Gegensatz zur Tageszeitung, die kein Fernsehprogrammblatt in ihrem Konzern herausgibt und daher für Gong warb. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der marktbeherrschenden Stellung bei Zeitungsanzeigen in Berlin. Die Marktzugangssperre für Gong-Anzeigen verstößt nach Meinung des Gong-Verlages gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen.