Neues CSSR-Wahlgesetz

Prag (ap) - Die tschechoslowakische Bundesversammlung hat am Dienstag mit 286 gegen sechs Stimmen bei sieben Enthaltungen ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Die Mandate werden nach dem Verhältniswahlrecht vergeben. Eine Sperrklausel bestimmt, daß einer Partei das erste Mandat nur dann zuerkannt wird, wenn sie landesweit mindestens fünf Prozent aller Stimmen errungen hat. Die Amtszeit des nächsten Parlaments beträgt zwei Jahre.